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Takata Airbags: Rückrufstatus wird bei der Hauptuntersuchung kontrolliert

Zahlreiche Fahrzeugmarken sind betroffen. Julia Genetti vom lvh.apa empfiehlt, den kostenlosen Austausch rechtzeitig zu vereinbaren. Das Land Südtirol bestätigt die Umsetzung der neuen Vorgaben. Alfreider: „Die Sicherheit der Fahrzeuginsassen steht an erster Stelle.“

Datum
24.07.2026
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Bei Rückrufaktionen werden Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter dazu aufgefordert, sicherheitsrelevante Bauteile überprüfen oder austauschen zu lassen. Besonders weitreichend ist der Rückruf von Airbags des japanischen Herstellers Takata. Diese wurden über viele Jahre hinweg in Fahrzeugen zahlreicher Marken verbaut. Der Austausch ist für die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter kostenlos und wurde teilweise auch viele Jahre nach der Erstzulassung angeordnet.

Mit dem Direktorialdekret Nr. 229 vom 2. Juli 2026 haben die zuständigen Generaldirektionen des italienischen Verkehrsministeriums angeordnet, den Status der Takata Airbags künftig auch im Rahmen der Hauptuntersuchung zu kontrollieren.

„Betroffene Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter sollten nicht bis zur nächsten Hauptuntersuchung warten, sondern möglichst umgehend überprüfen, ob für ihr Fahrzeug eine Rückrufaktion offen ist“, erklärt Julia Genetti, Obfrau der Kfz-Mechatroniker/innen im Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister lvh.apa. „Wer betroffen ist, sollte sich direkt an einen Vertragshändler oder an eine Fachwerkstatt wenden und einen Termin für den kostenlosen Austausch vereinbaren. Es geht dabei nicht nur um das Bestehen der Hauptuntersuchung, sondern vor allem um die eigene Sicherheit und jene aller Fahrzeuginsassen.“

Die zuständige Landesabteilung Mobilität bestätigt, dass die neuen Vorgaben auch in Südtirol bei den Hauptuntersuchungen umgesetzt werden. „Airbags sind Sicherheitssysteme, die im Ernstfall Leben retten können. Gerade deshalb müssen Rückrufaktionen, die ein schwerwiegendes Risiko betreffen, ernst genommen und die betroffenen Komponenten rasch ausgetauscht werden“, erklärt Mobilitäts- und Infrastrukturlandesrat Daniel Alfreider für das Land Südtirol. „Die Sicherheit der Fahrzeuginsassen steht an erster Stelle. Die neue Kontrolle bei der Hauptuntersuchung trägt dazu bei, Risiken frühzeitig zu erkennen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden weiter zu erhöhen.“

Das Ergebnis der Kontrolle fließt in die Bewertung der Hauptuntersuchung ein. Fahrzeuge, die als „Stop Drive“ eingestuft sind, erhalten den Status „Stillgelegt“.

Bei anderen Fahrzeugen, die aufgrund eines schwerwiegenden Risikos von einer Rückrufaktion betroffen sind, kann die Hauptuntersuchung bis zum 30. September 2026 noch positiv abgeschlossen werden, wenn eine offizielle Terminbestätigung für den Austausch oder die im Dekret vorgesehene Ersatzerklärung vorgelegt wird.

Ab dem 1. Oktober 2026 wird bei einem noch nicht durchgeführten Austausch das Ergebnis „Wiederholen“ vergeben. Laut Dekret ist zudem die Aktivierung einer elektronischen Sperre der betroffenen Fahrzeuge in den Fahrzeugdatenbanken vorgesehen.

Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter können sich bereits vor der Hauptuntersuchung an ihren Vertragshändler oder an eine Fachwerkstatt ihres Vertrauens wenden. Mithilfe der Fahrgestellnummer kann online überprüft werden, ob ein Fahrzeug von der Rückrufaktion betroffen ist: https://www.mit.gov.it/documentazione/campagne-di-richiamo-airbag-takata-verifica-ora-se-il-tuo-veicolo-e-coinvolto.

Bild: Takata Airbags: mehrere Fahrzeugmarken betroffen – © Shutterstock

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