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Mit uns sind Sie stets im Bilde!

Fotografen halten mit ihrer Kamera Bilder, Eindrücke und Stimmungen von Menschen, Natur oder Gegenständen fest. Sie vermitteln Emotionen, um ein Produkt so zu präsentieren, dass es bestens vermarktet und ebenso gekauft wird. Das Handwerk des Fotografierens besteht darin, mit Leidenschaft ständig den richtigen Augenblick abzuwarten, das richtige Licht zu suchen und mit dem Einsatz von speziellen Kameras und technischen Hilfsmitteln (Beleuchtungstechniken, Stativ, u.a.) das Motiv auf Wunsch des Kunden entsprechend abzubilden.

Fotografiert wird entweder im Studio, wo mit Kunstlicht Aufnahmen aufgehellt werden können oder in der Natur, wo die Licht- und Klimaverhältnisse entsprechend abzuwarten sind. Auch bei besonderen Ereignissen wie Feiern, Hochzeiten, Jubiläen wird mit der Kamera jeder spezielle Moment eingefangen. Fotografen erstellen Werbe-, Landschafts-, Tourismus-, Mode-, Industrie- oder Porträtaufnahmen, sowie Fotomontagen oder Fotoreproduktionen. Die Bilder werden meist am Computer weiterbearbeitet. Fotografen mit einem Geschäft verkaufen auch Kameras und Fotoartikel. Fotografen haben eine gute Beobachtungsgabe, Sinn für Ästhetik, sind kreativ und haben auch technisches Geschick.

Bin ich Foto?

Fotorechte - Was muss ich beachten? Die Fotografinnen und Fotografen im lvh klären auf: Copyright, Drohnen, Organisation von Shootings und mehr! Der Beirat der Fotografinnen und Fotografen im lvh hat dazu eine Informationsbroschüre ausgearbeitet.

70 Jahre statt 20: Was ein unscheinbarer Paragraf über den Wert von Bildern erzählt

Es sind oft die kleinen Verschiebungen im Gesetz, die Großes über eine Branche verraten. Das Gesetz 182/2025, veröffentlicht am 2. Dezember, enthält eine solche Verschiebung: eine Änderung, die auf den ersten Blick technisch wirkt, auf den zweiten aber eine grundsätzliche Frage berührt – wie viel Wert wir einer Fotografie zuschreiben.

Bislang verloren, in Italien, sogenannte „einfache Fotografien“ – also Bilder ohne ausdrücklich anerkannten „kreativen Charakter“ – nach 20 Jahren ihren exklusiven Schutz. Ab dem 18. Dezember 2025 gilt etwas anderes: Der Schutz wird auf 70 Jahre ausgeweitet. Ein Zeitraum, der bislang nur „echten Werken“ vorbehalten war.

Was bedeutet das? Vor allem eines: Der Gesetzgeber zweifelt daran, dass die alte Grenze zwischen „kreativ“ und „nicht kreativ“ noch zeitgemäß ist. Der Blick durch den Sucher, die Wahl des Moments, die Technik, die Nachbearbeitung – all das ist heute Teil eines kreativen Prozesses. Und wer einmal gesehen hat, wie viel Können in professioneller Fotografie steckt, wird sich fragen, warum nur ein Teil davon urheberrechtlich als „Werk“ gelten soll.

Harald Wisthaler, Obmann der Fotograf/innen und Filmemacher/innen im lvh, bringt diesen Wandel auf den Punkt: „In einer Zeit, in der Bilder massenhaft entstehen, wird oft übersehen, wie viel Handwerk und Erfahrung hinter professioneller Fotografie stehen. Der verlängerte Schutz ist ein klares Signal: Unsere Arbeit hat Wert – und verdient langfristige Anerkennung.“

Die neue Regelung kippt diese Logik nicht völlig, aber sie streckt sie. Sie anerkennt den Wert einer Fotografie auch dann, wenn das Kreative nicht offiziell bestätigt ist. Sie stärkt den wirtschaftlichen Schutz der Fotografinnen und Fotografen – von der Reproduktion über die Verbreitung bis zur kommerziellen Nutzung – und sie verschiebt das Gleichgewicht ein Stück weit zu ihren Gunsten.

Dass diese Änderung nicht zufällig kommt, zeigt ein Blick hinter die Kulissen: Confartigianato Fotografi war im Mai 2025 vor der Kulturkommission der Abgeordnetenkammer angehört worden. Der laufende Gesetzesvorschlag DDL 2224 geht sogar noch weiter: Er will den Fotografen, bzw. die Fotografin als Autor/in konsequent stärken, den kreativen Prozess als Einheit betrachten und die Unterscheidung in einfache vs. kreative Fotografie überwinden.

Die jetzige Reform ist also weniger Abschluss als Auftakt. Ein Schritt auf einem Weg, an dessen Ende eine Idee steht, die lange selbstverständlich war – bis die digitale Bilderflut sie uns hat vergessen lassen: Jedes Bild hat eine/n Urheber/in. Und jedes Bild hat einen Wert.

Fotografen und Filmer

Chancen, sich zu verwirklichen
Lächelnder Mann mit Brille und weißen T-Shirt vor grauem Hintergrund
Harald Wisthaler
Obmann der Fotografen und Filmer

"Bei unserem Beruf als Fotograf haben wir die Möglichkeit die schönsten Momente in Bildern festzuhalten bzw. zu kreieren, was einerseits ein Privileg ist, aber auch die Aufgabe mit sich bringt, sich immer mit neuen Herausforderungen auseinanderzusetzen uns sich stets kreativ zu motivieren."

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Ansprechpartner im lvh
Porträt einer lächelnden blonden Frau vor grauem Hintergrund
Patrizia Gamper
Berufsgruppe Medien
Hauptsitz Bozen
E-Mail:  medien@lvh.it
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Überblick
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Berufsgemeinschaft der FOTOGRAFEN UND FILMER

ÜBER UNS

Die Berufsgemeinschaft der Fotografen und Filmer bemüht sich um die Sichtbarkeit und Stärkung der eigenen Berufsgruppe. Sie setzt sich zum Ziel, sich ständig beruflich mit allen Akteuren in der Medienwirtschaft auszutauschen. Konkret geht es dabei um eine gute Zusammenarbeit mit den öffentlichen Vergabestellen betreffend die Ausschreibungen für Fotografen und Filmer.

Die Berufsgemeinschaft der Fotografen und Filmer erarbeitet jährlich die aktuellen Richtpreise für die Branche der Fotografen und Filmer.

Zusätzlich organisiert die Gruppe jährlich die Jahresversammlung, sowie Informationsabende und Webinare für ihre Mitglieder zu vielseitigen Themen z. B. Copyright und Nutzungsrechte.

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Unser Weiterbildungsangebot für Sie

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Unser Veranstaltungskalender

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Ausbildung

Lehre

  • Dauer: 4 Jahre,
  • Alter: 15- 24 Jahre ( und 365 Tage),
  • Abschlussdiplom der Mittelschule,
  • Lehrvertrag und praktische Ausbildung in einem Fotoatelier und Besuch der Berufsschule (Blockunterricht) an der Fachberufsschule für Fotografie, Optik und Hörakustik in Hall/Tirol (Österreich): www.tfbs-foto.tsn.at 
  • in italienischer Sprache an der Berufsschule "Einaudi" in Bozen (keine eigene Klasse, sondern gemeinsam mit den Grafikern/Grafikerinnen).
  • Abschluss der Ausbildung durch eine Lehrabschlussprüfung.

Hochschule/Universität
Österreich:
Diplomstudium (4 Jahre) oder Bachelor (3 Jahre) und Master (2 Jahre) im Bereich Fotografie;

Quelle: Provinz Bozen

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Zwei Kameraobjektive liegen auf einem Haufen alter Schwarzweiß-Fotos

Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten

Öffentliche Verwaltung
Landesverwaltung (z. B. Amt für Film und Medien),
Infos im Amt für Personalaufnahme.

Für eine Anstellung in der öffentlichen Verwaltung braucht es einen Zwei- oder Dreisprachigkeitsnachweis oder entsprechende Diplome oder Zertifikate (detaillierte Infos: www.provinz.bz.it/zdp). Die Voraussetzung für eine unbefristete Aufnahme ist das Bestehen eines öffentlichen Wettbewerbes.

Privatwirtschaft
Fotogeschäfte, Werbeagenturen, Zeitungsverlage, Presseagenturen

Selbstständige Tätigkeit
Eröffnung eines eigenen Betriebes; Voraussetzung dafür ist die Eintragung bei der Handelskammer

Aktuelle Jobs für:
Fotograf / Fotografin

Quelle: Provinz Bozen

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Kameralinsen, SD-Karte, Laptop und Portemonnaie auf Holztisch

Partner

Aktivas Logo mit Text Ein Unternehmen der Global Gruppe
AKTIVAS GmbH
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Weitere Berufsgemeinschaften der Berufsgruppe Medien

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Keine Sorge: Kontaktieren Sie uns einfach.
Wir sind gerne für Sie da!

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Headset vor Telefon auf einem Bürorahmen