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Unfall und Krankheit

ArbeitsunfallWas sofort zu tun ist:

  • Der Hausarzt oder ein Arzt in der Erste-Hilfe-Abteilung stellt das Unfallzeugnis aus.
  • Die Unfallmeldung muss innerhalb von 48 Stunden ab Ausstellungsdatum bei der lokalen Sicherheitsbehörde oder beim INAIL direkt erfolgen.
  • Bei tödlichen Unfällen muss die Meldung innerhalb von 24 Stunden ab Ausstellung des Unfallzeugnisses erfolgen.

Leistungen:

  • Tagegeld ab dem 3. Tag im Krankenstand
  • Einmalzahlung bei Invalidität zwischen 6 % und 15 %
  • monatliche Rente ab einer Invalidität von 16 %
  • Zulage für Schwerinvaliden

Berufskrankheit

Berufskrankheit (INAIL), sofern die Krankheit in direktem Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit steht.

Diese Leistungen sind vorgesehen:

  • Tagegeld ab dem 3. Tag im Krankenstand
  • Einmalzahlung bei einer Invalidität zwischen 6 % und 15 %
  • monatliche Rente ab einer Invalidität von 16 %
  • Zulage für Schwerinvaliden

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Ansprechpartner im lvh
Porträt eines lächelnden älteren Mannes mit Brille und Anzug vor grauem Hintergrund
Michael Riegler
Koordinator Patronat
Hauptsitz Bozen
E-Mail:  inapa@lvh.it
Weißes H-Symbol auf rotem Hintergrund
Klaus Dander
Patronat
Bezirksbüro Brixen und Bruneck
E-Mail:  inapa@lvh.it
Porträt einer Frau mit lockigen Haaren und Brille vor grauem Hintergrund
Sonia Kompatscher
Patronat
Hauptsitz Bozen
Porträt einer lächelnden Frau mit kurzem braunem Haar und hellblauem Blazer
Johanna Thaler
Patronat
Bezirksbüro Brixen
E-Mail:  inapa@lvh.it
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