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Die Meisterausbildung in Südtirol

Der Weg zum Meisterbrief

Die Meisterausbildung in Südtirol ist eine berufliche Weiterbildung für Fachkräfte im Handwerk, in der Gastronomie oder im Handel, die ihre Qualifikation vertiefen und den Meisterbrief erwerben möchten. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Lehre, ein Fachschulabschluss oder gleichwertige Berufserfahrung.

Die Vorbereitung auf die Meisterprüfung erfolgt über Meisterkurse, die vom Landesamt für Lehrlings- und Meisterausbildung gemeinsam mit den Landesberufsschulen und dem WIFI organisiert werden. Ein zentraler Bestandteil ist der Kurs in Unternehmensführung, der betriebswirtschaftliche Kenntnisse vermittelt. Mit dem Meisterbrief wird die fachliche und unternehmerische Kompetenz offiziell anerkannt und oft die Grundlage für eine selbstständige Tätigkeit geschaffen.

Ansprechpartner im lvh
Meisterausbildung
Tanja Enderle
Berufsbildung
Hauptsitz Bozen
Meisterausbildung
Andreas Mair MIM, MBA
Direktionsassistenz, Büroleiter Unternehmensentwicklung
Hauptsitz Bozen
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Amt für Lehrlings- und Meisterausbildung
Berufsschulen und Fachschulen

Die Berufsbildenden Schulen in Südtirol bieten den Berufsschulbesuch zur Lehre, Berufsausbildungen in einer Vollzeitschule, Spezialisierungen und berufliche Weiterbildung an. 

WIFI - Weiterbildung der Handelskammer Bozen

Die Handelskammer Bozen arbeitet eng mit der Autonomen Provinz Bozen im Bereich der Meisterausbildung zusammen.

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Meister als Spitzenqualifikation

Mit der "Zuordnung zum NQR/EQR Niveau 6" erhält das Meister- und das Handelsfachwirt-Diplom eine europaweit anerkannte Qualifikation, wodurch Bewerbungen oder Titelanerkennungen im EU-Ausland vereinfacht werden.

"Künftig wird der Abschluss als "Meister/Meisterin" oder "Handelsfachwirt/Handelsfachwirtin" auf staatlicher und europäischer Ebene stärker anerkannt und auf dieselbe Stufe wie jene des akademischen Bachelors gehoben. Bereits im August 2018 hatte die Südtiroler Landesregierung dieses Vorhaben in die Wege geleitet, nun führten die Gespräche mit dem Arbeitsministerium zum Erfolg." -  Bozen/LPA vom 01.04.2025.

Für wen gilt die Neuerung?

Alle künftigen Meister- und Handelsfachwirt-Diplome werden mit dem Vermerk „Zuordnung zum NQR/EQR: Niveau 6“ versehen. Personen, die seit dem 28.8.2018 bereits ein Meister oder Handelsfachwirt-Diplom erhalten haben, können eine amtliche Bestätigung über die Zuordnung ihres Diploms zum NQR-Niveau 6 beantragen. Eine rückwirkende Zuordnung von älteren Diplomen ist rechtlich nicht möglich.

Welche Vorteile ergeben sich für Absolventen einer Meisterausbildung durch diese neue Einstufung?

Die Zuordnung zum NQR 6 hat neben dem symbolischen auch einen praktischen Nutzen, z.B. wenn sich jemand in einem EU-Land bewirbt, in dem der Handwerksmeister als Abschluss nicht oder kaum bekannt ist: Arbeitgeber erkennen sofort, dass der Bewerber über ein sehr hohes fachliches Niveau verfügt. Länder wie Deutschland, Österreich oder die Schweiz haben ihre Meisterdiplome bereits vor mehr als 10 Jahren dem Niveau 6 ihres NQR zugeordnet. Wenn die Provinz Bozen jetzt nachzieht, erhält der Südtiroler Meistertitel im benachbarten Ausland die gleiche Wertigkeit. Das erleichtert auch die offizielle Anerkennung des Diploms in den genannten Ländern.

Darf man jetzt mit dem Meistertitel studieren?

Südtirol hat nicht die gesetzgeberische Kompetenz, dieses Thema zu regeln. In Deutschland haben Meister schon 2009 den allgemeinen Hochschulzugang erhalten, und zwar unabhängig vom Datum des Diploms und von der Zuordnung zu NQR6.  In Österreich ist für Meister hingegen kein Zugang zu Universitäten vorgesehen. Die Zuordnung NQR6 für Südtiroler Meister macht es für Interessierte leichter, über einen individuellen Antrag einen Zugang zu einer deutschen Universität zu erreichen. Zudem gibt es immer mehr akademische Lehrgänge, die sich auch an Menschen mit Berufsbildung richten.

Welche anderen Abschlüsse sind in Europa ebenfalls auf NQR6 eingestuft sind?

Die Zuordnung NQR6 hat europaweit der akademische Bachelor erhalten. Dazu kommen v.a. im deutschsprachigen Raum Abschlüsse der sogenannten „Höheren Berufsbildung“: dazu zählen neben dem Meister auch verwandte Abschlüsse wie der Handelsfachwirt. Auch wenn die Meisterprüfung auf derselben Niveaustufe wie ein Bachelorabschluss zugeordnet ist, bleibt ein Bachelor-Abschluss ein Bachelor-Abschluss und ein Meisterabschluss ein Meisterabschluss. Weder kann sich ein Absolvent eines Bachelorstudiums „Meister“ nennen, noch ersetzt die Meisterprüfung einen Bachelorabschluss

Wie unterscheidet sich die Meisterausbildung inhaltlich und qualitativ von anderen Bildungsabschlüssen auf dem Niveau NQR6?

Ein wichtiger Unterschied liegt schon in den Zugangsvoraussetzungen: Meister sind gestandene Berufspraktiker. Der Schwerpunkt in der Meisterausbildung liegt auf höchster berufsfachlicher Kompetenz sowie unternehmerischen Fähigkeiten und der Kompetenz, das Können an junge Mitarbeiter weiterzugeben. Interessantes Detail: der letzte Punkt war entscheidend für die Zuordnung zu NQR6.

Bessere Vergleichbarkeit von Abschlüssen in Europa: Zuordnung zum EQR-Niveau 6

Um Bildungsabschlüsse europaweit transparenter und besser vergleichbar zu machen, orientieren sich die EU-Mitgliedstaaten am achtstufigen Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR). Dazu werden nationale Qualifikationsrahmen (NQR) eingerichtet, denen die jeweiligen Abschlüsse zugeordnet werden.

In Zukunft tragen Meister- und Handelsfachwirt-Diplome den Vermerk: „Zuordnung zum NQR/EQR: Niveau 6“. Wer seit dem 28. August 2018 ein solches Diplom erhalten hat, kann eine amtliche Bestätigung über die Einstufung seines Abschlusses in Niveau 6 beantragen.

Diese Einstufung ist nicht nur symbolisch von Bedeutung – sie bringt auch konkrete Vorteile, z. B. bei Bewerbungen oder der offiziellen Anerkennung von Abschlüssen im EU-Ausland.

Bereits seit über zehn Jahren wird der Meistertitel in Deutschland, Österreich und der Schweiz dem EQR-Niveau 6 zugeordnet.

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