Wie wird ausgeschrieben?
„Offene Verfahren“ sind Verfahren, bei denen alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer ein Angebot vorlegen können. Wirtschaftsteilnehmer müssen laut Ausschreibungsbedingungen die notwendigen Qualifikationen und Teilnahmevoraussetzungen prüfen. Diese Ausschreibungsverfahren sind für alle Wirtschaftsteilnehmer in den elektronischen Portalen ersichtlich.
„Verhandlungsverfahren“ sind Verfahren, bei denen sich die Vergabestelle an die Wirtschaftsteilnehmer ihrer Wahl wendet und über die Auftragsbedingungen verhandelt. Bei den Verhandlungsverfahren werden die Wirtschaftsteilnehmer zum Auftragsverfahren eingeladen. Diese Ausschreibungen sind nur für das eingeladene Unternehmen ersichtlich.
„Direktaufträge“ sind vereinfachte Verfahrensarten, welche nur bis zu bestimmten Schwellenwerten möglich sind (auf Landes- und Staatsebene gibt es unterschiedliche Schwellenwerte). Bei Direktaufträgen kann die Vergabestelle einen Wirtschaftsteilnehmer, nach Einholung von Kostenvoranschlägen und der Konsultation von einigen Wirtschafsteilnehmern oder einer Marktforschung, direkt für die Durchführung eines Bau-, Dienstleistungs- oder Lieferauftrages beauftragen.
Eine „Rahmenvereinbarung“ ist eine Vereinbarung zwischen einer oder mehreren Vergabestellen und einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmern, die zum Ziel hat, die Bedingungen für die Aufträge, die im Laufe eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere in Bezug auf den Preis und, gegebenenfalls, die voraussichtlichen Mengen.
Der „wettbewerbliche Dialog“ ist ein Verfahren, bei dem die Vergabestelle im Fall besonders komplexer Aufträge einen Dialog mit den zum Verfahren zugelassenen Bewerbern führt, um eine oder mehrere ihren Bedürfnissen entsprechenden Lösungen auszuarbeiten. Auf deren Grundlage werden die ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle Wirtschaftsteilnehmer können sich um die Teilnahme an diesem Verfahren bewerben.
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