Aufteilung in Lose und Gewerke – Landesvergabegesetz
Klare Definition: „Los“, „quantitatives Los“ und „qualitatives Los".
Los: Jener Teil eines Bauwerks, der keine funktionelle Eigenständigkeit hat.
Quantitatives Los: gemäß Funktionen oder unterschiedlichen aufeinander folgenden Projektphasen.
Qualitatives Los: Aufteilung in Gewerke und Spezialisierungen.
Unterteilung von Aufträgen in Lose
Die Größe und den Gegenstand der Lose entscheidet der öffentliche Auftraggeber. Die öffentlichen Auftraggeber müssen die Gründe für die Entscheidung keine Unterteilung in Lose vorzunehmen, angeben.
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