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Werbesteuer in Südtirol: Staat ermöglicht höheres Inkasso – aber wo bleibt der Bürokratieabbau?

19.08.2025 |

Die jüngste Gesetzesänderung zur Werbesteuer sorgt in Südtirols Handwerk für Unmut – statt Bürokratieabbau und Entlastung winkt nun die Möglichkeit für die Gemeinden zur jährlichen Tariferhöhung. 

Die Werbesteuer ist in Italien eine kommunale Abgabe, die für die Nutzung öffentlicher Flächen oder das Anbringen von Werbeanlagen – etwa Firmenschilder, Plakate oder Werbung an Baustellen – erhoben wird. Ziel ist es, die Nutzung des öffentlichen Raums zu regeln und einen finanziellen Ausgleich für die Beeinträchtigung des Stadt- oder Landschaftsbildes zu schaffen. Die Höhe der Abgabe variiert je nach Gemeinde und wird in der Regel anhand von Faktoren wie Größe, Standort und Art der Werbefläche berechnet.

Mit der jüngsten Änderung am staatlichen Gesetz, das die Werbesteuer in den Grundsätzen regelt, ist nun ausdrücklich festgeschrieben, dass die Gemeinden die Tarife der Werbesteuer jährlich an die Inflationsrate (ISTAT, Stand: 31. Dezember des Vorjahres) anpassen dürfen. Neue Möglichkeiten der Befreiung bestimmter Werbung oder eine Vereinfachung der Vorschriften ist hingegen nicht vorgesehen.

„Der Staat macht es sich leicht und bleibt beim altbewährten Muster: kassieren, statt vereinfachen“, kritisiert lvh-Direktor Walter Pöhl. Für Betriebe bedeute das, dass selbst kleine Werbeflächen oder Schilder an Baustellen Kosten und Verwaltungsaufwand verursachen – und zwar unterschiedlich, je nach Gemeinde.

Dies bestätigt auch Daniela Bortolon, lvh-Vorstandsmitglied aus dem Oberpustertal, wo es zuletzt zu vielen Beanstandungen im Bereich Werbesteuer gekommen ist: „Für jedes Schild an einer Baustelle fallen Kosten an – und die Bürokratie ist allgegenwärtig, mit teils völlig unterschiedlichen Regeln vor Ort.“

Gerade weil die Werbesteuer bereits heute für viele Handwerksbetriebe ein Ärgernis darstellt, hatte der lvh auf eine Anpassung im Sinne von Bürokratieabbau und unternehmerfreundlichen Regelungen gehofft. „Hier hätten wir uns auf jeden Fall eine Vereinfachung bzw. Befreiung gewünscht“, unterstreicht Pöhl.

Der lvh hat das Thema bereits beim Gemeindenverband eingebracht und betont, weiter Druck machen zu wollen. Für die Betriebe steht fest: Transparenz, einheitliche Regeln und eine spürbare Entlastung wären dringend nötig – stattdessen gibt es nun ein gesetzlich abgesichertes Preisanpassungsrecht für die Gemeinden.

Im Bild: lvh-Direktor Walter Pöhl – Foto © Harald Wisthaler

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