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Förderung für Denkmalrestaurierungen: Neue Regelungen und wichtige Änderungen

16.04.2025 |

Kürzlich fand ein wichtiges Treffen zwischen dem Denkmalamt Bozen und den Dachdecker/innen im lvh zum Thema Förderungen von Restaurierungsarbeiten an Denkmalgeschützten Gebäuden statt.

Landeskonservatorin Karin Dalla Torre und Luigi Scolari (Direktor des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler), erklärten die Kriterien und Verfahren zur Beitragsauszahlung für Restaurierungsarbeiten.
Für eine Beitragsgewährung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.
Zunächst muss das betreffende Gebäude denkmalschutzrechtlich geschützt sein, wie es in den Artikeln 10 und 13 des Kodex der Kultur- und Landschaftsgüter (Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 42/2004) festgelegt ist. Dies stellt sicher, dass die geplanten Maßnahmen im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen stehen und den historischen Wert des Gebäudes bewahren. Gefördert werden in erster Linie Arbeiten, welche direkt mit der Erhaltung und Restaurierung historischer Bauteile zusammenhängen. Dazu gehören die Eindeckung der Dächer mit den verschiedenen Materialien (wie bis jetzt üblich, aber auch die Strohdächer, die nicht unter Denkmalschutz stehen) und die statische Sicherung; seit neuestem werden auch die Spenglerarbeiten – so weit verlangt wird, dass diese in Kupfer ausgeführt werden – und verschiedene andere Arbeiten gefördert.
Vor Beginn der Arbeiten muss ein Antrag für die Ermächtigung der Arbeiten beim Landesdenkmalamt gestellt werden. Alle Formulare können im Internet heruntergeladen werden; das Ansuchen müsste innerhalb 120 Tagen vom Amt beantwortet werden.
Sobald die Genehmigung erteilt wird, kann man um einen Beitrag ansuchen und mit den Arbeiten beginnen. Das Gesuch wird innerhalb von sechs Monaten behandelt. Die Förderbeiträge werden anhand des, zum Zeitpunkt der Auszahlung aktuellen Richtpreisverzeichnisse, berechnet und ausgezahlt.
Für Kleindenkmäler hingegen kann man das Beitragsgesuch gleichzeitig mit dem Gesuch für die Genehmigung der Arbeiten einreichen.
All diese Fördermaßnahmen sind von großer Bedeutung für das Handwerk in Südtirol, insbesondere für Dachdecker/innen und Spengler/innen, die auf Restaurierungsarbeiten an historischen Gebäuden spezialisiert sind. Die finanzielle Unterstützung erleichtert es den Handwerksbetrieben, hochwertige Arbeiten zu leisten und gleichzeitig den historischen Erhalt von Gebäuden zu gewährleisten.
Durch diese Initiative wird nicht nur das kulturelle Erbe Südtirols geschützt, sondern auch ein wirtschaftlicher Impuls für das Handwerk gesetzt, indem es nachhaltige Restaurierungen ermöglicht.

 

Im Bild (v.l.n.r.): Luigi Scolari (Amtsdirketor), Karin Dalla Torre (Landeskonservatorin), Renate Gamper (lvh-Vizeobfrau), Stefan Pinter (lvh-Obmann) und Helene Thaler (lvh.apa) – Foto © lvh.apa

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