SISTRI
SISTRI
SISTRI, das System zur Rückverfolgbarkeit der Abfälle, wurde eingeführt, um eine bessere Kontrolle der Abfallbewirtschaftung zu ermöglichen. Für Körperschaften und Betriebe, die mehr als 10 Angestellte beschäftigen und gefährliche Sonderabfälle erzeugen sowie für Transporteure dergleichen, ist die Eintragung in das SISTRI-System deshalb seit März 2014 Pflicht. Ab April 2015 greifen für jene Betriebe auch schon Strafen für die fehlende verpflichtende Eintragung und die Nicht-Zahlung des Jahresbetrages. Davon betroffen sind, sofern sie sich nicht abmelden, auch jene Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, die sich freiwillig im System registriert haben, aber den Jahresbeitrag nicht einzahlen.
Die Effizienz des Systems steht aber seit Jahren in der Kritik, weshalb die effektiven Sanktionierungen auch immer wieder aufgeschoben werden. Bei Fragen rund um SISTRI hilft die lvh-Rechtsberatung gerne weiter!