Eintragung White List
Um an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen zu können, müssen Wirtschaftsteilnehmer in der sog. White List eingetragen sein, wenn sie in einem der Bereichen tätig sind in denen das Risiko einer Einflussnahme durch die organisierte Kriminalität besteht.
Die Tätigkeitsbereiche, für die das Gesetz die Eintragung in der White List vorschreibt, sind:
- Aushub, Lieferung und Transport von Erde und Zuschlagstoffen;
- Erzeugung, Lieferung und Transport von Beton und Bitumen;
- Miete von Geräten ohne Personal;
- Lieferung von bearbeitetem Eisen;
- Miete mit Personal;
- Güterkraftverkehrsleistungen;
- Wachdiensttätigkeiten auf der Baustelle;
- Bestattungs- und Friedhofsdienste;
- Restaurant- und Bewirtungsdienste, Kantinen und Verpflegungsdienste;
- Umweltdienste, einschließlich der Abfallsammlung, Beförderung der Abfälle, auch grenzüberschreitend und im Auftrag Dritter, Abfallentsorgung sowie Sanierungs- und Bonifizierungsarbeiten und weiteren Dienste der Abfallbewirtschaftung; Tätigkeiten im Sinne gemäß Art. 5-bis, Abs. 2-bis G.D. Nr. 74/2012 (Wiederaufbau nach den Erdbeben vom 10. und 29.5.2012)
Die aktuelle Liste der Tätigkeitsbereiche, die eine Eintragung in der White List für die Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung verlangen, ist auf der Webseite des Regierungskommissariats für die Provinz Bozen unter folgendem Link abrufbar: Bereiche White List
Die Eintragung hat eine Gültigkeit von 12 Monaten, ist kostenlos und erfolgt über das Portal des Innenministeriums unter folgendem Link: Portal White List
Das Portal ist mit den wichtigsten Datenbanken vernetzt, aus denen es die erforderlichen Informationen automatisch bezieht. Bei der Eintragung ist daher darauf zu achten, dass diese Angaben korrekt sind.
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