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Eintragung White List

Öffentliche Körperschaften haben die Pflicht, die Anti-Mafia-Bescheinigung der in „Risiko-Bereichen“ tätigen Unternehmen über die Eintragung in die White List einzuholen.
Kürzlich wurden diese Tätigkeitsbereiche abgeändert: einige Dienstleistungen wurden hinzugefügt wie z.B. für Restauration und Begräbnisse sowie im Umweltbereich, andere Leistungen für den Transport wurden hingegen abgeschafft.
Die aktuelle Liste sowie die notwendigen Dokumente für die Einreichung sind unter folgendem Link abrufbar: Eintragung White List

Die Eintragung hat eine Gültigkeit von 12 Monaten, ist kostenlos und erfolgt über die Präfektur, in der das Unternehmen seinen Rechtssitz/Sitz hat.
Für den Antrag der Eintragung sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Antragsvordruck (von der Internetseite des Regierungskommissariates abrufbar)
  • Aktueller Handelskammerauszug
  • Personalien des technischen Leiters (falls vorhanden)
  • Verzeichnis der Mitglieder des Aufsichtsgremiums mit Personalien (falls vorhanden)
  • Erklärung der zusammenlebenden Familienangehörigen (zweisprachig)
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Wir sind gerne für Sie da!

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