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Wichtige Neuigkeiten in Bezug auf die Bilaterale Körperschaft und den Lehrlingsvertrag im Handwerk

16.12.2021 |

Noch vor Jahresende haben die Sozialpartner lvh.apa und CNA/SHV sowie die Gewerkschaften CGIL/AGB, SGBCISL, UIL-SGK und ASGB neue Vereinbarungen in Hinblick auf die Dienstleistungen der Bilateralen Körperschaft für das Handwerks und auf den Tarifvertrag für Lehrlinge unterzeichnet.

Die Leistungen der Bilateralen Körperschaft für das Handwerk, welche am 31. Dezember 2021 auslaufen, werden verlängert. So die gemeinsame Entscheidung der Sozialpartner lvh.apa und CNA/SHV sowie den Gewerkschaften CGIL/AGB, SGBCISL, UIL-SGK und ASGB. Mit dieser Entscheidung werden die bestehenden Leistungen in der neuen Nomenklatur, die für den Zweijahreszeitraum 2022-2023 gilt, bestätigt. Konkret handelt es sich um den Beitrag für die Erlangung des Meistertitels, den Beitrag für die Teilnahme an Berufs- und Sicherheitskursen, den Beitrag für "lange Krankheit", das Bestattungsgeld, den Beitrag für das Betriebsjubiläum, den Beitrag für die Erlangung des Führerscheins, den Beitrag für die Unterstützung der Elternschaft und den Beitrag für die WorldSkills-Weltmeisterschaften im Handwerk.

 

Eingeführt wurden vier neue Leistungen. Dazu zählen der Minderheitenbeitrag zusätzlich zum "normalen" Beitrag für die Erlangung des Meistertitels, der Einführungsbonus für alle Lehrlinge der traditionellen Lehre im Handwerk nach dem ersten Lehrjahr, der Minderheitenbeitrag während der traditionellen Lehre und die Ausweitung des Beitrags zur Unterstützung der Elternschaft auf die Kosten für Kinderkrippen, KITAs oder Tagesmütter. Damit soll ein Zeichen gesetzt werden, um die Bedeutung der Überwindung von Geschlechterrollen und Stereotypen in der Arbeitswelt, auch im Handwerk, anzuerkennen und zu unterstützen.

 

Martin Haller, Präsident der Bilateralen Körperschaft und dessen Vizepräsident Giuseppe Terranova zeigen sich zufrieden mit der Unterzeichnung des Abkommens: „Es ist uns gelungen, ein wichtiges Signal zu setzen, vor allem in Anbetracht der aktuellen Situation, in der wir uns befinden", so die beiden Verantwortlichen. „Die Bilaterale Körperschaft hat immer rasch auf die Anfragen der Handwerksbetriebe reagiert und will diese auch in Zukunft bestmöglich unterstützen.“

 

Erneuerung des Kollektivvertrages für die traditionelle Lehre

Neuigkeiten gibt es auch im Hinblick auf den Kollektivvertrag für die traditionelle Lehre im Handwerk. Die neue Verlängerung wird vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024 gültig sein.

 

Die Sozialpartner haben sich darauf geeinigt, die Prozentsätze der Entlohnung unverändert zu lassen, d. h. die Lehrlinge erhalten 35 Prozent des Grundlohnes für das erste Jahr, 50 Prozent für das zweite, 60 Prozent für das dritte und 70 Prozent für das vierte Jahr. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Änderung der Mindestnote, die erforderlich ist, um eine Gehaltserhöhung von 10 Prozent zu erhalten. Im bisherigen Vertrag lag die Note bei 7,5, in Zukunft wird sie auf 7 gesenkt. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit eingeführt, im ersten Lehrjahr 10 Prozent mehr Gehalt zu verdienen, wenn der Lehrling im letzten Pflichtschuljahr einen Notendurchschnitt von 7 oder mehr aufzuweisen hat. Erwähnenswert ist auch die Prämie für alle Auszubildenden (mit Ausnahme derjenigen im Baugewerbe) in Höhe von 200 Euro über die Bilaterale Körperschaft. Diese wird nach Vorlage eines Zeugnisses ausbezahlt, aus dem hervorgeht, dass sie ihr erstes Schuljahr bestanden haben.
Schließlich gibt es noch eine Neuerung im Bereich der Zusatzrenten. Wenn ein Auszubildender im Laborfonds eingeschrieben ist und sich entscheidet, einen Prozentsatz von 2 Prozent oder mehr zu zahlen, erhöht sein Referenzunternehmen seinen Beitrag von 1 Prozent auf 2 Prozent.

Bild: Vertreter der Sozialpartner, die an dem Doppelabkommen beteiligt sind. Von links: Donatella Califfano (SGB-CISL), Giuseppe Terranova (CGIL/AGB), Walter Pöhl (lvh.apa), Friedrich Oberlechner (ASGB), Marco Nobile (CNA/SHV), Fabio Parrichini (CGIL/AGB) und Martin Haller (lvh.apa).

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