Neue Vorgaben zur Prüfungszulassung für qualifizierte Wartungstechniker im Brandschutz
Mit dem Ministerialdekret vom 13. September 2024 sowie dem erläuternden Rundschreiben Nr. 0019631 vom 03.12.2024 wurden die Bestimmungen zur Zulassung zur Prüfung für die Befähigung als qualifizierter Wartungstechniker für Anlagen, Systeme und Geräte des Brandschutzes geändert.
Ab sofort kann der Antrag auf Prüfungszulassung ausschließlich über das Portal des Nationalen Feuerwehrkorps eingereicht werden:
https://corpodigitale.vigilfuoco.it/#/atm
Die Prüfung kann nur an den im Portal angeführten Prüfungsstandorten abgelegt werden. Zuständig ist jeweils die Prüfungskommission jener Provinz, in der sich der jeweilige Prüfungsstandort befindet.
Derzeit steht in Südtirol kein autorisierter Prüfungssitz zur Verfügung. Eine aktuelle Liste der zugelassenen Ausbildungsstellen und Prüfungszentren ist online abrufbar.
Da in Südtirol aktuell kein Prüfungssitz vorhanden ist, kann die Prüfung derzeit nicht in Südtirol abgelegt werden.
Bereits eingereichte Gesuche bei der Berufsfeuerwehr, die eine Weiterführung der Tätigkeit als Wartungstechniker seit September 2022 ermöglicht haben, sind ab 25.09.2026 nicht mehr gültig.
Wer die Tätigkeit weiterhin ausüben und die Prüfung ablegen möchte, muss den Antrag über das genannte Portal einreichen.
Der lvh setzt sich zusammen mit dem Confartigianato dafür ein, dass nach erfolgreicher Antragstellung die Tätigkeit auch nach 25.09.2026 bis zum Prüfungstermin weitergeführt werden kann.
Foto: Brandschutz wird beim lvh groß geschrieben - ©Christian Niklaus
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