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Mehr praktisches Denken gefragt

17.02.2023 |

Mit einem im Ministerrat verabschiedeten Gesetzesdekret hat die Regierung Meloni den Rechnungsrabatt und die Übertragung von Krediten auf den Superbonus blockiert. Wieder eine Änderung, die sowohl Bauunternehmen als auch Häuslebauer/innen (einfach) hinnehmen müssen. Der lvh zeigt sich verärgert.

Der 110 Prozent Superbonus hat in den letzten Jahren zahlreiche Bauprojekte angestoßen und ist damit dem ursprünglichen Ziel, die Wirtschaft in Italien nach Corona wieder anzukurbeln, gerecht geworden. Letzthin hat die italienische Regierung allerdings immer wieder in den Superbonus eingegriffen, so auch kürzlich mit einem Ad-hoc-Gesetzesdekret. Bis dato ermöglichte der Superbonus einen Rechnungsrabatt und die Übertragung des Steuerguthabens, d.h. der Lieferant stellte dem Endkunden eine skontierte Rechnung aus und dieser übertrug im Gegenzug dem Lieferanten die Differenz zum ursprünglichen Rechnungsbeitrag in Form eines Steuerguthabens. Der Lieferant behielt dabei das Recht, dieses Steuerguthaben wiederum an einen Dritten (Privatperson, Bank, Versicherung usw.) abzutreten. Zukünftig wird dieser sogenannte „Sconto in fattura“ nicht mehr anwendbar sein.

Die lvh-Spitze bezeichnet diese Entscheidung als wenig weitsichtig. „Es ist ein Dilemma! Immer wieder kommt es in Italien zu kurzfristigen Entscheidungen, was gesetzliche Bestimmungen betrifft. Dauernde Änderungen oder neue Kursrichtungen bringen nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Bauherrinnen und -herren in Schwierigkeiten. Mit vorgegebenen Bestimmungen sind viele zahlreiche bürokratische, finanzielle und zeitliche Aufwände verbunden, die ihrerseits wiederum weitere Konsequenzen mit sich bringen. In der Theorie mag eine Gesetzesänderung vielleicht als einfach umsetzbar wirken, in der Praxis sieht das Ganze anders aus“, beklagt lvh-Präsident Martin Haller. Die Betriebe benötigten klare Regeln und mehr Rechtssicherheit. Vor allem fordere man nun, dass die bereits auf den Weg gebrachten Projekten noch mit den „alten“ Bestimmungen abgeschlossen werden können und nicht komplett umgeplant werden müssen.

Im Bild: lvh-Präsident Martin Haller – Foto: © Armin Huber

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