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lvh begrüßt Änderungen am Landesgesetz Raum und Landschaft

29.07.2022 |

In diesen Tagen hat sich der Südtiroler Landtag mit dem neuen Omnibusgesetz beschäftigt. Kürzlich wurde das Gesetz genehmigt. Es sind vielzählige Themen, die damit zukünftig abgedeckt werden sollen. Das Südtiroler Handwerk zeigt sich mit den genehmigten Änderungen am Landesgesetz Raum und Landschaft zufrieden.

Nachdem das Bauhaupt- und Baunebengewerbe bereits Auftragseinbrüche im Spätherbst befürchtet, kam vor kurzem eine positive Nachricht. Der Südtiroler Landtag hat das neue Sammelgesetz genehmigt, das insbesondere in Hinblick auf die Raumordnung zuversichtlich stimmende Signale enthält. Der lvh hat gemeinsam mit dem Landtagsabgeordneten Gert Lanz konkrete Lösungsvorschläge erarbeitet, die das Bauen im Land zukünftig erleichtern sollen. „Vor allem kritische Rechtsfragen haben aufgrund von Unsicherheiten immer wieder dazu geführt, dass Bauprojekte auf Eis gelegt oder erst gar nicht eingereicht wurden“, erklärt lvh-Vizepräsident Hannes Mussak und Sprecher der Arbeitsgruppe Raumordnung im lvh.

Abänderungsvorschläge wurden in Zusammenarbeit mit dem Präsidenten des Südtiroler Gemeindenverbandes Andreas Schatzer, dem Geschäftsführer der Vereinigung der Südtiroler Freiberufler VSF Heinrich Ferretti, dem Landtagsabgeordneten Gert Lanz und dem Bürgermeister und Anwalt Paul Lintner ausgearbeitet. Die für das Handwerk bedeutenden Punkte im Gesetzesvorschlag wurden gemeinsam analysiert und - wo erforderlich - Verbesserungsvorschläge diskutiert. Das Ergebnis der Abstimmung im Landtag und die Inhalte des Gesetzes stimmen positiv.

Konkrete Vorschläge für das aktuelle Omnibus-Gesetz betreffen zum Beispiel die Ausweisung neuer Baugebiete. In diesem Zusammenhang soll eine Ausweisung auch dann möglich sein, wenn zwischen neuem und alten Baugebiet eine kleine, nicht bebaubare Fläche liegt. „Das bisherige Landesgesetz schrieb vor, dass das neue Baugebiet direkt an das alte angrenzen musste. So war z.B. ein kleiner Bachlauf oder eine Straße zwischen altem und neuem Gebiet als nicht direkt angrenzend definiert und somit nicht ausweisbar“, erläutert Lanz. Mit der Genehmigung des neuen Omnibus-Gesetzes stellen kleine unbebaubare „Hürden“ wie Straßen oder Bachläufe zwischen den Baugebieten kein Hindernis mehr bei der Ausweisung von Baugebieten dar.
Der lvh begrüßt auch die neue Methode für die Erfassung der Erschließungsgebühr: selbst wenn ein Geschoss mehrere Meter Raumhöhe vorweist, werden maximal drei Meter berechnet. Diese Änderung gilt für Gebäude mit gewerblicher Zweckbestimmung und ist insofern begrüßenswert und sinnvoll, da viele Gewerbehallen eine größere Raumhöhe haben. 

Luft zur Umsetzung neuer Bauvorhaben erhalten die Unternehmen auch dank der Verlängerung der Baurechtstitel und landschaftlicher Ermächtigungen, welche im Rahmen des Sammelgesetzes bis Ende 2023 verlängert wurden. Dieser – nunmehr fixe- Aufschub ist ein wichtiger und notwendiger Schritt, der für zahlreiche Bürger und Betriebsinhaber eine große Erleichterung mit sich bringen wird. Es handelt sich hierbei um eine erste Maßnahme des von Lanz eingereichten Beschlussantrages zur Bekämpfung einer Stagflation.

Bild: Bauen weiter möglich machen © Shutterstock

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