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KFZ-Sektor: Kunden dürfen selbst in die nächste Werkstatt fahren

22.04.2020 |

Kunden dürfen für alle Arbeiten am Fahrzeug in die nächste Werkstatt fahren. Die KFZ- und Karosserie-Werkstätten dürfen jede Reparatur durchführen und können Fahrzeuge beim Kunden abholen.    

KFZ- und Karosserie-Werkstätten gehören laut dem Dekret des Landeshauptmannes zu den wesentlichen gewerblichen Tätigkeiten und dürfen alle damit verbunden Aktivitäten durchführen. „Wir freuen uns sehr, dass jetzt die Kunden selbst ihre Fahrzeuge für alle Reparaturen, Wartungen, Revisionen, Reifenwechsel, sowie Reparaturen an der Karosserie in die nächste Werkstatt fahren dürfen. Wenn es der Kunde wünscht, dürfen wir weiterhin die Fahrzeuge beim Kunden abholen und zurückbringen“, betont Ronnie Mittermair, lvh-Obmann der KFZ- Mechatroniker. „Die Fahrzeuge sollten rechtzeitig Sommerfit gemacht werden, damit nach den Einschränkungen die Fahrzeuge einsatzbereit sind.“ Kunden dürfen PKWs, LKWs, Motorräder und landwirtschaftliche Maschinen zur Reparatur bringen, auch die Revisionsprüfungen werden weiterhin von den Werkstätten durchgeführt. Die Anzahl der Personen im Betrieb ist nicht direkt durch das Dekret begrenzt, aber der Betrieb wird gewährleisten, dass der persönliche Kontakt mit Kunden möglichst beschränkt ist. „Auf jeden Fall werden die Hygienebestimmungen und die entsprechenden Abstände zwischen den Personen eingehalten und dafür gesorgt, dass ausreichend Schutzausrüstung zur Verfügung steht“, unterstreicht Sara Perathoner, lvh-Obfrau der Karosserietechniker. Hygiene wird garantiert: Die Fahrzeuge werden in den Werkstätten zum Schutz der Angestellten vor den Arbeiten gereinigt, sowie nochmals vor der Übergabe an den Kunden. „Die Desinfektion der gesamten Fahrgastzelle kann durch Geräte, die Ozon produzieren, gewährleistet werden. Diese können bei korrektem Einsatz nicht nur Viren unschädlich macht, sondern auch die Klimaanlagen von Gerüchen, Keimen und Bakterien befreien“, erklärt Perathoner. Laut dem aktuellen Dekret ist es den Kunden nur dann erlaubt, das Fahrzeug in eine Werkstatt außerhalb ihrer Gemeinde zu bringen, wenn die Fahrten zur Arbeit, zum Arzt, zum Einkaufen oder anderen dringenden Erledigungen an dieser vorbeiführt. Da es nun erlaubt ist, das Fahrzeug zum Reifenwechsel in die Werkstatt zu bringen, wird es wahrscheinlich keinen Aufschub für den 15. Mai geben.

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