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Ja zu Dienstwohnungen und Mitarbeiterunterkünften

03.01.2022 |

Positive Nachrichten für das Südtiroler Handwerk kurz vor Jahresende: Heute hat die Landesregierung die Durchführungsverordnung für die Errichtung und Nutzung von Dienstwohnungen und temporären Mitarbeiterunterkünften in Gewerbegebieten genehmigt.

Arbeiten und wohnen unter demselben Dach hat viele Vorteile. Vor allem in Kleinbetrieben, können dadurch wertvolle Synergien geschaffen werden. Der lvh hat sich stets für diese Möglichkeit stark gemacht. Gemeinsam mit Landeshauptmann Arno Kompatscher, Wirtschaftslandesrat Philipp Achammer und Landtagsabgeordneten Gert Lanz hat sich die Verbandsspitze für die Errichtung und Nutzung von Dienstwohnungen und temporären Mitarbeiterunterkünften in Gewerbegebieten eingesetzt. Heute kam die positive Nachricht aus der Landesregierung: die entsprechende Durchführungsverordnung wurde genehmigt. „Dienstwohnungen sind insofern sinnvoll und erforderlich, als dass sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten und die Mobilität verringern, da die Anfahrt zur Arbeit wegfällt. Besonders attraktiv können Dienstwohnungen für Jungunternehmer sein. Der finanzielle Aufwand fällt damit geringer aus und sie können mit ihrer Familie direkt im Betrieb einziehen. Positiv zu berücksichtigen ist auch die Tatsache, dass beim Bau eines Betriebes mit Dienstwohnung keine bzw. weniger zusätzliche Fläche verbaut wird“, erläutert lvh-Präsident Martin Haller.

Erfreut zeigen sich die Südtiroler Handwerker auch über die zukünftige Möglichkeit, ihre Mitarbeiter kurzfristig in den eigenen Wohnstätten unterbringen zu können. Angesichts der Wohnungsknappheit und den hohen Immobilienpreisen in Südtirol sowie dem akuten Fachkräftemangel sei dies ein erforderliches Privileg für Arbeitnehmer. „Mit der temporären Nutzung von Unterkünften bieten wir unseren Mitarbeitern attraktive Arbeitsbedingungen. Es handelt sich dabei um Überbrückungslösungen, bis sie eine entsprechende Wohnmöglichkeit gefunden haben. Es dürfen natürlich keine Wohnghettos entstehen, sondern ausschließlich kurzfristige Unterkünfte geschaffen werden“, betont der lvh-Chef. Mit dieser Durchführungsbestimmung seien nun die Voraussetzungen für das Wohnen und Arbeiten unter einem Dach geschaffen worden.

Bild: Besonders junge Handwerker*innen können von Wohnmöglichkeiten am Arbeitsplatz profitieren

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