E-Commerce: Die neuen Pflichten zum Widerrufsrecht und die Einführung der „Widerrufsfunktion“
Verbraucher, die Waren oder Dienstleistungen online kaufen, haben bereits nach geltenden Bestimmungen das Recht, innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Diese Frist beginnt ab dem Erhalt der Ware oder ab dem Abschluss des Dienstleistungsvertrags. Online-Händler müssen dieses Recht stets garantieren. Seit dem 19. Juni 2026 gibt es jedoch eine wichtige Neuerung:
Neben der Pflicht, klar und transparent über das Rückgaberecht zu informieren, müssen Unternehmen nun eine spezielle „Widerrufsfunktion“ (den sogenannten Widerrufsbutton) auf ihrer Website einrichten.
Unternehmen, die online an Verbraucher/innen verkaufen (z.b. Federkielsticker-Betriebe, Schuhmacher-Betriebe usw..) müssen daher eine Funktion auf ihrer Website integrieren, die:
- leicht auffindbar und eindeutig gekennzeichnet ist
- einfach per Klick genutzt werden kann, ohne dass Kund/innen Formulare herunterladen oder separate E-Mails schreiben müssen
- durch einen abschließenden Bestätigungsschritt abgesichert ist
Für die Beschriftung der Funktion können klare Ausdrücke wie „Hier vom Vertrag zurücktreten“ oder „Hier klicken für den Rückversand“ verwendet werden.
Sobald der Online-Vorgang abgeschlossen ist, muss das Unternehmen den Kund/innen automatisch eine Eingangsbestätigung (z. B. per E-Mail) zusenden. Diese muss folgende Angaben enthalten:
- den genauen Text der Widerrufserklärung
- das Datum und die Uhrzeit der Übermittlung
- die Bestätigung, dass die Anfrage eingegangen ist
Wenn die korrekten Informationen zum Widerrufsrecht oder die neue Funktion auf der Website fehlen, verlängert sich die reguläre Rückgabefrist von 14 Tagen automatisch auf 1 Jahr. Das Fehlen dieses Systems kann als unlautere Geschäftspraxis eingestuft werden. Dies führt zum Risiko von Kundenreklamationen sowie zu eventuellen Verwaltungssanktionen.
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