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Ausgleichszahlungen für Baumaterialien

30.11.2021 |

Das italienische Ministerium hat ein Rundschreibung veröffentlicht über die Modalitäten für die Berechnung und Auszahlung der Preiserhöhungen von Baumaterialen.

Hier finden Sie das Formular zum Ansuchen der Preiserhöhung.

Hinsichtlich der geplanten Ausgleichszahlungen für Baumaterialien gibt es wichtige Neuerungen: Laut Anweisungen des Ministeriums können die von Preissteigerungen betroffenen Unternehmen beim Auftraggeber, dem Bauleiter oder dem RUP lediglich einen Antrag auf Preisausgleich einreichen. Im Antrag müssen Angaben zu den Baumaterialien gemacht werden, die bei der Ausführung des Auftrags, für den sie einen Ausgleich beantragen, verwendet wurden. Es wurde spezifiziert, dass es nicht erforderlich ist die beantragte Entschädigung zu beziffern oder Nachweise für die eingetretenen Preiserhöhungen vorzulegen. Vielmehr obliegt es dem Bauleiter, die bis zum 30. Juni 2021 gebuchten Mengen zu ermitteln und anschließend die Ausgleichszahlung in der im Rundschreiben angegebenen Art und Weise zu berechnen. 

Achtung: Der Vertrag muss mindestens bis zum 25.07.2021 laufend gewesen sein. Hier finden Sie das Rundschreiben des Ministeriums sowie den aktualisierten Antrag für die Berechnung und Auszahlung der Preissteigerungen der Baumaterialien.

Für Fragen und Hilfeleistung steht Ihnen der Kompetenzbereich Bau und Installation gerne unter der Nummer 0471 323281 – E-Mail: bau@lvh.it zur Verfügung.

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