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Anti- Mobbing- Dienst aktiv - Anlaufstelle auch für Arbeitgeber

06.04.2022 |

Mobbing am Arbeitsplatz hat viele Gesichter und äußert sich in systematischen Abwertungen, Anfeindungen und Schikanen. Diese können von Vorhaltung von Informationen bis hin zu offenen Gewalthandlungen gehen und werden mit dem Ziel der Schädigung der Person ausgeführt.

Mobbing hat für die Betroffenen und das Unternehmen weitreichende Folgen. Für das Unternehmen produziert Mobbing Mehrkosten durch hohe Krankenstände mit langen Ausfällen, schlechtes Betriebsklima unter den Kollegen und eine hohe Fluktuation der Mitarbeiter. Für betroffene Arbeitnehmer gilt, sich so früh wie möglich Hilfe und Beratung zu holen. Diesem Umstand Rechnung tragend wurde mit Landesgesetz Nr. 4/2021 Absatz 3 ein Anti-Mobbing-Dienst, angesiedelt bei der Ombudsstelle Gleichstellungsrätin, ins Leben gerufen. Der Dienst bietet unter anderem Information, Beratung und Mediation für Arbeitnehmerinnen und Weiterbildungs- und Bildungsmaßnahmen für Arbeitgeberverbände, und Arbeitnehmer an.

Weitere Informationen unter www.gleichstellungsraetin-bz.org, Kontaktaufnahme unter info@gleichstellungsraetin-bz.org oder telefonisch 0471/ 946003.

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