MUD-Abfallerklärung für 2016 innerhalb 30. April fällig
MUD-Abfallerklärung für 2016 innerhalb 30. April fällig
Auch in diesem Jahr müssen wieder viele Handwerksbetriebe innerhalb 30. April 2017 die Jahresabfallerklärung MUD für das vorhergehende Jahr (2016) abfassen.
Die Pflicht zur Abfassung der MUD-Erklärung besteht in der Provinz Bozen:
- für Unternehmen und Körperschaften, welche Ersterzeuger von gefährlichen Abfällen sind;
- für alle, welche Abfälle verwerten und beseitigen;
- Unternehmen, welche gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern;
- Abfallhändler und –vermittler mit oder ohne Besitz der Abfälle;
- Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten (AEE), die im nationalen Register eingetragen sind und kollektive Finanzierungssysteme;
- Gemeinden, ihre Verbunde und die Bezirksgemeinschaften oder Sonderbetriebe mit dem Zweck der
- Hausmüllbewirtschaftung;
- Landwirtschaftliche Unternehmen, welche mehr als 300 Kg gefährliche Sonderabfälle erzeugen;
Von dieser Pflicht ausgenommen sind:
- Unternehmen und Körperschaften, welche Ersterzeuger von nicht gefährlichen Abfällen sind;
- Landwirtschaftliche Unternehmen, welche weniger als 300 Kg gefährliche Sonderabfälle erzeugen;
- Unternehmen (Friseure, Schönheitspfleger, usw.), welche gefährliche Abfälle mit Infektionsrisiko (z.B. Rasierklingen, CER 18 01 03) produzieren und der „Programmvereinbarung zur Bewirtschaftung von gefährlichen Abfällen mit Infektionsrisiko, die außerhalb der Gesundheitsdienste anfallen" beigetreten sind;
Wie jedes Jahr bietet der lvh daher auch heuer wieder seinen Mitgliedern die Möglichkeit, die Jahresabfallerklärung durch die Verbandsmitarbeiter erledigen zu lassen. Für eventuelle Rückfragen und Informationen zu den Gebühren für die Abfassung stehen Ihnen die lvh-Rechtsabteilung unter 0471323240 und die lvh-Bezirksbüros zur Verfügung.