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6-262-2603
Auffrischungskurs besuchen. Für Betriebe mit Tätigkeit der Stufe 2 ist eine Dauer von mindestens 5 Stunden vorgesehen. Die Kurse müssen einen theoretischen Teil und einen praktischen Teil mit Übungen [...] Auffrischungskurs Brandschutz (Betriebe mit Tätigkeit Level 2) Gemäß G.v.D. 81/08, Art. 37, Absatz 9 und Ministerialdekret vom 02.09.2021 muss der Brandschutzbeauftragte im Betrieb alle 5 Jahre einen
5-461-2604
Auffrischungskurs zum Arbeitnehmervertreter für Sicherheit (Sicherheitssprecher) Periodischer Auffrischungskurs für Sicherheitssprecher gemäß Art 37, Absatz 11 GvD 81/08 in geltender Fassung. Der Kurs [...] Erhalt des Diploms die volle Anwesenheit erforderlich. Der Besuch des Grundkurses über 32 Stunden ist Voraussetzung für den Auffrischungskurs. Noch offene Fragen? Keine Sorge: Kontaktieren Sie uns einfach. Wir
7-114-2601
Erste-Hilfe Grundkurs 12 UE Bereiche Produktion/Bauwesen/Landwirtschaft Jeder Betrieb ist verpflichtet mindestens einen Erste-Hilfe-Beauftragten zu ernennen. Alle Handwerksbetriebe mit einem Risikoindex [...] D.LH. 13.06.2005, Nr. 25 und MD 388/2003. Für den Erhalt des Diploms ist die volle Anwesenheit am Kurs und das Bestehen der Abschlussprüfung erforderlich. Noch offene Fragen? Keine Sorge: Kontaktieren
7-163-2601
zu 5 Arbeitnehmer/Innen) müssen einen Auffrischungskurs über 4 Stunden absolvieren. Der Besuch des Grundkurses Erste-Hilfe ist Voraussetzung für den Auffrischungskurs. Aus rechtlichen Gründen ist für den [...] Auffrischungskurs Erste-Hilfe 4 Stunden Erste-Hilfe-Beauftragte von Betrieben, welche auch außerhalb von Südtirol tätig sind, müssen alle drei Jahre den Erste-Hilfe-Kurs auffrischen. Gemäß MD 388/2003 [...] 388/2003 muss der praktische Teil des Kurses wiederholt werden. Betriebe die der Risikogruppe B oder C angehören (Risikoindex laut INAIL kleiner 4, unabhängig von der Mitarbeiteranzahl bzw. grösser 4 mit max.
8-601-2605
Diploms die volle Anwesenheit erforderlich. Wer möchte, kann seine persönliche Absturzsicherung zum Kurs mitbringen. Noch offene Fragen? Keine Sorge: Kontaktieren Sie uns einfach. Wir sind gerne für Sie
6-101-2602
Betriebe mit Tätigkeiten die als Level 1 eingestuft sind, muss ein Grundkurs mit einer Mindestdauer von 4 Stunden besucht werden. Der Kurs muss gemäß M.D. vom 02.09.2021- Abschnitt 3.2.5. - einen theoretischen
4-563-2601
Auffrischungskurs Arbeitssicherheit für Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz (LDAS) Vertiefung im technisch-organisatorischen Bereich sowie im gesetzlichen und normativen Bereich; Systeme zur Bet
8-201-2602
Befähigungskurs für Baukran (Theorie und Praxis) Bei Kursabschluss wird ein Befähigungsnachweis ausgestellt. Laut Art. 73 des GvD 81/08 in geltender Fassung und Abkommen Staat Regionen Konferenz Nr. 59
6-161-2602
Auffrischungskurs besuchen. Für Betriebe mit Tätigkeit der Stufe 1 ist eine Dauer von mindestens 2 Stunden vorgesehen. Die Kurse müssen einen theoretischen Teil und einen praktischen Teil mit Übungen [...] Auffrischungskurs Brandschutz (Betriebe mit Tätigkeit Level 1) Gemäß G.v.D. 81/08, Art. 37, Absatz 9 und Ministerialdekret vom 02.09.2021 muss der Brandschutzbeauftragte im Betrieb alle 5 Jahre einen
8-604-2603
Diploms die volle Anwesenheit erforderlich. Wer möchte, kann seine persönliche Absturzsicherung zum Kurs mitbringen. Noch offene Fragen? Keine Sorge: Kontaktieren Sie uns einfach. Wir sind gerne für Sie
Keine Sorge: Kontaktieren Sie uns einfach.
Wir sind gerne für Sie da!
