Suche
8-301-2603
Befähigungskurs für Staplerfahrer - Industriestapler, Stapler mit Teleskoparm und drehbarem Teleskop (Theorie und Praxis) Bei Kursabschluss wird ein Befähigungsnachweis ausgestellt. Laut Art. 73 des GvD
8-001-2602
Befähigungskurs für LKW-Kran (Theorie und Praxis) Bei Kursabschluss wird ein Befähigungsnachweis ausgestellt. Laut Art. 73 des GvD 81/08 in geltender Fassung und Abkommen Staat Regionen Konferenz Nr. 59
8-767-2601
Auffrischungskurs Seilsicherung Gemäss Anhang 21 des GvD 81/08 i.g.F. müssen Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass die Arbeitnehmer, welche den Grundkurs "Seilsicherung" besucht haben, alle 5 Jahre einen [...] einen Auffrischungskurs über 8 Std. besuchen. Noch offene Fragen? Keine Sorge: Kontaktieren Sie uns einfach. Wir sind gerne für Sie da!
8-161-2602
Auffrischungskurs für Baggerfahrer Auffrischungskurs gemäss Art 73 GvD 81/08 i.g.F. und Abkommen Staat-Regionen Konferenz vom 22.02.2012 Nr. 53 Noch offene Fragen? Keine Sorge: Kontaktieren Sie uns einfach
8-061-2602
Auffrischungskurs für LKW-Kran Auffrischungskurs gemäss Art 73 GvD 81/08 i.g.F. und Abkommen Staat-Regionen Konferenz vom 22.02.2012 Nr. 53 Noch offene Fragen? Keine Sorge: Kontaktieren Sie uns einfach
8-261-2603
Auffrischungskurs für Baukran Auffrischungskurs gemäss Art 73 GvD 81/08 i.g.F. und Abkommen Staat-Regionen Konferenz vom 22.02.2012 Nr. 53 Noch offene Fragen? Keine Sorge: Kontaktieren Sie uns einfach
8-604-2602
Diploms die volle Anwesenheit erforderlich. Wer möchte, kann seine persönliche Absturzsicherung zum Kurs mitbringen. Noch offene Fragen? Keine Sorge: Kontaktieren Sie uns einfach. Wir sind gerne für Sie
4-501-2602
Risikoschutzes betraut sind (Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz LDAS) verpflichtet einen Ausbildungskurs zu besuchen, der mindestens 8 Stunden dauert. Den Teilnehmern werden Methoden und Kriterien der
4-001-2602
und Staat-Regionen-Abkommen Nr. 59 vom 17.04.2025 sind ALLE Arbeitgeber verpflichtet einen Arbeitssicherheitskurs mit einer Mindestdauer von 16 Stunden zu besuchen. Den Teilnehmern werden organisatorische
8-361-2603
Auffrischungskurs für Staplerfahrer Auffrischungskurs gemäss Art 73 GvD 81/08 i.g.F. und Abkommen Staat-Regionen Konferenz vom 22.02.2012 Nr. 53 Noch offene Fragen? Keine Sorge: Kontaktieren Sie uns einfach
Keine Sorge: Kontaktieren Sie uns einfach.
Wir sind gerne für Sie da!
