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Ziel erreicht: Ausnahmen beim Taschenmesserverbot beschlossen

Gute Nachrichten aus Rom für das Handwerk! 

Datum
16.04.2026
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Im Zuge des sogenannten Sicherheitsdekrets hat der Senat einen Änderungsantrag von SVP-Senator Meinrad Durnwalder angenommen. Damit ist nun klargestellt, dass bestimmte Taschenmesser weiterhin erlaubt sind – ein wichtiges Signal für zahlreiche handwerkliche Berufe.

Konkret dürfen Taschenmesser mit einer Klingenlänge von mehr als fünf Zentimetern und einem Feststellmechanismus weiterhin mitgeführt werden, sofern ein berechtigter Grund vorliegt – etwa im beruflichen Einsatz im Handwerk. Damit wurde eine praxisnahe Lösung gefunden, die den Arbeitsalltag vieler Handwerkerinnen und Handwerker berücksichtigt.

Für das Handwerk bedeutet diese Entscheidung Rechtssicherheit und eine spürbare Erleichterung. Denn gerade in vielen Gewerken gehören Taschenmesser zur Grundausstattung und sind im täglichen Einsatz unverzichtbar.

Mit der Annahme des Änderungsantrags ist ein wichtiges Ziel erreicht. Ein besonderer Dank gilt Senator Meinrad Durnwalder, der sich für die Anliegen des Handwerks stark gemacht und sich erfolgreich für diese Ausnahmeregelung eingesetzt hat.

Foto: Shutterstock

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