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Winterlohnausgleich: Gesetzesanpassung angepeilt

22.12.2023 |

Die Gespräche zwischen dem lvh und dem NISF/INPS gehen in eine weitere Runde. Konkrete Fälle von abgelehnten Aufträgen sollen analysiert und Unternehmen beim Ausfüllen der erforderlichen Antragsformulare unterstützt werden.

Kürzlich trafen lvh-Vizepräsident Hannes Mussak, lvh-Baugruppenobmann Fritz Ploner, sein Stellvertreter Roland Ploner sowie lvh-Vizedirektor Walter Pöhl und der STF-Landtagsabgeordnete Hannes Rabensteiner mit NISF-Direktor von Bozen Gabriele Giancamilli und der Funktionärin Fabiana Di Giuseppe im Haus des Handwerks zusammen. Erneut ging es um den Winterlohnausgleich und die damit zusammenhängenden abgelehnten Anträge einiger Handwerksunternehmen.

Der lvh betonte die Wichtigkeit, die Gründe für die Ablehnung von Anfragen zu verstehen. Vertreter des NISF/INPS erklärten detailliert, wie die Dokumentation, insbesondere des technischen Berichts, gestaltet werden muss. Sie erläuterten, welche Elemente dieser enthalten sollte und welche Dokumentation der Anfrage beigefügt werden muss, um die Aussetzung der Arbeitstätigkeit aufgrund von "meteorologischen Ereignissen" zu rechtfertigen.

Obwohl die Vorschriften einen gewissen Ermessensspielraum bei der Bewertung der Anträge auf CIGO (Cassa Integrazione Guadagni Ordinaria) zulassen, werden die in den Wintermonaten gestellten Anträge nur akzeptiert, wenn die Unterbrechung der Arbeitstätigkeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und üblichen Verfahren begründet wird. Die Vertreter des NISF/INPS haben hervorgehoben, dass vom 01/01/2023 bis zum 30/11/2023 insgesamt 3.035 Anträge eingegangen sind und 3.086 bearbeitet wurden, was auch eine teilweise Aufarbeitung des bestehenden Rückstands beinhaltet. Zum Zeitpunkt des Treffens waren 87 Anträge ausständig, die aufgrund einiger Schwierigkeiten, einschließlich der Vorlage unvollständiger Dokumentation, weiterer Untersuchungen bedürfen.

Der Direktor der INPS wies abschließend darauf hin, dass im Laufe des Jahres 2023 und ab dem 01/06/2023 der Bestand an CIGO-Anträgen um etwa das 20-fache reduziert wurde und sich zum Zeitpunkt des Treffens auf einige Dutzend Anträge belief. Er betonte zudem sowohl das Engagement der Kolleginnen und Kollegen bei der Aufarbeitung dieses Rückstands als auch die Bereitschaft, auch in Zukunft die notwendigen Klärungen zu liefern, wie es bereits bei einer kürzlich von NISF-Beamten im Jahr 2023 abgehaltenen Treffens für Arbeitsberater und lokale Unternehmen der Fall war.

„Unser Ziel ist es, den Sachverhalt genau zu verstehen und herauszufinden, was die betroffenen Betriebe möglicherweise falsch gemacht haben, um entsprechende Unterstützung anbieten zu können. Gleichzeitig intervenieren wir auch auf politischer Ebene in Rom, um eine Gesetzesanpassung zu erwirken, die mehr Spielraum für die Nutzung des Winterlohnausgleichs zulässt“, unterstreicht der lvh-Baugruppenobmann Fritz Ploner. Der Landtagsabgeordnete der STF Hannes Rabensteiner betonte, dass auf jeden Fall die Sicherheit der Betriebe und die Gesundheit der Mitarbeiter/innen im Mittelpunkt stehen sollten.

Am selben Abend organsierte der lvh ein Webinar zum Thema Lohnausgleich, bei dem vielzählige Fragen der über 100 anwesenden Handwerker/innen beantwortet wurden. „Der lvh ist regelmäßig mit dem NISF/INPS im Austausch, um die Anzahl der Antragsablehnungen weiter zu reduzieren. Gemeinsam mit den Sozialpartnern sowie den Handwerks- und Industrieverbänden in Trient und dem Aostatal werden wir uns weiterhin für eine Änderung der normativen Rahmenbedingen einsetzen“, betonte auch lvh-Vizedirektor Walter Pöhl.

Im Bild (von links): Gabriele Giancamilli, Fabiana Di Giuseppe, Hannes Rabensteiner, Hannes Mussak, Fritz Ploner, Walter Pöhl und Roland Ploner – Foto: ©lvh.apa

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