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Vergabegesetz als Türöffner

04.04.2023 |

Der lvh.apa reagiert positiv auf den Beschluss des italienischen Ministerrates, mit dem öffentliche Ausschreibungen noch zugänglicher für KMU werden.

Ab 1. Juli 2023 können Handwerksunternehmen wie Gemeinden aufatmen: die Vergabe von öffentlichen Aufträgen wird zunehmend leichter. So können Aufträge für Arbeiten bis 500.000 Euro ohne Ausschreibung sprich direkt vergeben werden und auch die Aufteilung in Lose und Gewerke bleibt aufrecht. Ebenso erfreulich ist die Beibehaltung der COVID-Schwellenwerte, die Preisrevision bei öffentlichen Aufträgen und keine SOA-Pflicht für Lieferungen und Dienstleistungen.

„Dieser politische Schritt war notwendig und ist eine große Erleichterung für Südtirols Wirtschaft, zumal bei uns sehr viele Aufträge für Arbeiten auf Gemeindeebene unter dem Schwellenwert von 500.000 Euro vergeben werden. Dies bedeutet, dass nun nahezu allen kleinen Betrieben im Bereich Handwerk und Dienstleistung die Tür zu den öffentlichen Aufträgen geöffnet wurde“, betont lvh-Präsident Martin Haller, „ich hoffe, dass viele Unternehmen diese Chance wahrnehmen werden.

Einziger Wermutstropfen ist der automatische Ausschluss von Unternehmen bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten. Dieser bleibt bei fünf oder mehr Angeboten weiterhin aufrecht. Haller unterstreicht außerdem: „Für Südtirol ist wichtig, dass das Fundament das lokale Vergabegesetz darstellt und die Neuerungen dort integriert werden. Eine Eins-zu-Eins-Übernahme des staatlichen Gesetzes funktioniert nicht.“

Im Bild: lvh-Präsident Martin Haller – Foto: ©Florian Andergassen

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