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Rentner-Zulage

23.05.2022 |

Zusammen mit der Juli-Rente ist das NISF/INPS bereit, mit Anlaufdatum 30. Juni 2022 den Empfängern (mit Wohnsitz in Italien) von Rentenleistungen aus einem beliebigen obligatorischen Sozialversicherungssystem, von Renten oder Sozialbeihilfen, von Renten oder Beihilfen für Zivilinvaliden, Blinde und Taubstumme sowie von Rentenbegleitleistungen von Amts wegen eine Zulage von 200 € zu gewähren.

Voraussetzung für die Gewährung des oben genannten Freibetrags ist ein persönliches Irpef-pflichtiges Einkommen (ohne Sozialversicherungsbeiträge) von höchstens 35.000 Euro. Die Zulage wird nur einmal gezahlt, auch wenn die betreffende Person erwerbstätig ist.

© Foto: evrymmnt/Shutterstock.com

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