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Meldepflicht des wirtschaftlichen Eigentümers: noch bis zum 11. Dezember Zeit

20.11.2023 |

Am 10. Oktober ist in Italien das Register der wirtschaftlichen Eigentümer in Kraft getreten. Damit wurden Kapitalgesellschaften, juristische Personen des Privatrechts und Trusts dazu verpflichtet, ihren wirtschaftlichen Eigentümer beim Handelsregister anzugeben, um die Geldwäsche in Italien zu bekämpfen. Die Meldung muss innerhalb 11. Dezember 2023 erfolgen.

Unternehmen mit Rechtspersönlichkeit (Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Genossenschaften), Trusts und die in dem vom Land bzw. vom Regierungskommissariat geführten Register der juristischen Personen des Privatrechts eingetragenen Organisationen (Vereine, Stiftungen und dgl.), haben noch bis zum 11. Dezember Zeit, um ihren wirtschaftlichen Eigentümer beim Handelsregister anzugeben. Dies sieht die Verordnung vor, die im Amtsblatt vom 9. Oktober 2023 veröffentlicht wurde.

Als wirtschaftlicher Eigentümer gilt in der Regel die natürliche Person, die das direkte oder indirekte Eigentum der Körperschaft besitzt oder die diesbezügliche Kontrolle ausübt. Bei Kapitalgesellschaften bilden die Besitzverhältnisse, mit einer Beteiligung am Gesellschaftskapital von mehr als 25 Prozent, vorrangiges Kriterium. Bei juristischen Personen des Privatrechts ist der wirtschaftliche Eigentümer der Gründer oder die Gründerin bzw. die Begünstigten oder die mit der Vertretung und Verwaltung betraute Person.

Die digital unterschriebene Meldung ist von den Verwaltern oder von den gesetzlichen Vertretern mittels einer eigenen Software vorzunehmen. Es sind u.a. Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Steuernummer des wirtschaftlichen Eigentümers anzugeben. Die Daten sind jährlich zu bestätigen, Änderungen müssen innerhalb von 30 Tagen beim Handelsregister gemeldet werden.

Die Nichtangabe des wirtschaftlichen Eigentümers wird mit einer Verwaltungsstrafe von 103€ bis 1.032€ geahndet.

Weitere Informationen erteilt das Handelsregister der Handelskammer Bozen, Tel. 0471 945 637, E-Mail: wirtschaftlichereigentuemer@handelskammer.bz.it, und sind auf der Internetseite www.handelskammer.bz.it abrufbar.

Quelle und Foto: ©Handelskammer Bozen

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