Hyperabschreibung: Große Chancen für Südtirols Betriebe
Bis zu 180 Prozent höhere steuerliche Abschreibungen, Investitionsanreize und Steuererleichterungen: Die Hyperabschreibung bietet Betrieben enormes Potenzial. Der lvh bietet ein umfassendes Gesamtangebot für Mitgliedsbetriebe!
Wer in den kommenden Jahren in Digitalisierung, moderne Maschinen oder erneuerbare Energien investiert, kann von einer attraktiven steuerlichen Begünstigung profitieren. Die neue Hyperabschreibung im Rahmen des „Piano Transizione 5.0“ ermöglicht Unternehmen je nach Investitionsvolumen einen steuerlichen Vorteil mit steuerlichen Mehrabschreibungen von bis zu 180 Prozent.
Gleichzeitig sind die Anforderungen komplex: Technische Gutachten, Rechnungsprüferbestätigungen, Meldungen über das GSE-Portal und zahlreiche Fristen machen die Begünstigung zu einem anspruchsvollen Instrument.
Der lvh hat deshalb ein umfassendes Begleitangebot für seine Mitgliedsbetriebe entwickelt.
Große Chancen – aber kein Selbstläufer
Die Hyperabschreibung gilt für Investitionen zwischen dem 1. Jänner 2026 und dem 30. September 2028.
Gefördert werden unter anderem neue Technologien, digitale Anlagen sowie Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie für den Eigenverbrauch.
Doch die Inanspruchnahme der Begünstigung ist an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft. Erforderlich sind unter anderem ein beglaubigtes technisches Gutachten, eine Zertifizierung über die tatsächlich getätigten Ausgaben sowie mehrere verpflichtende Meldungen an das GSE. Fehler oder Fristversäumnisse können dazu führen, dass die Begünstigung nicht in Anspruch genommen werden darf.
„Gleichzeitig zeigt sich, dass die Umsetzung ohne fachliche Begleitung kaum zu bewältigen ist. Genau hier setzt der lvh an“, betont lvh-Direktor Walter Pöhl.
Gesamtpaket aus einer Hand
Um den Mitgliedsbetrieben den Zugang zur Förderung zu erleichtern, hat der lvh gemeinsam mit Partnern ein umfassendes Dienstleistungspaket ausgearbeitet.
Dieses reicht von der ersten Einschätzung über die technische und steuerliche Begleitung bis hin zur Unterstützung bei den erforderlichen Meldungen und Nachweisen.
„Viele Unternehmerinnen und Unternehmer möchten investieren, scheuen aber den bürokratischen Aufwand. Unser Ziel ist es, den Betrieben einen verlässlichen Weg durch die komplexen Verfahren aufzuzeigen und ihnen die Sicherheit zu geben, dass sie die Fördermöglichkeiten bestmöglich nutzen können“, erklärt lvh-Vizepräsidentin Angelika Wiedmer Perkmann.
Betriebe mit großem Informationsbedarf
Wie hoch das Interesse am Thema ist, zeigte auch das Webinar, das der lvh Anfang Juli für seine Mitglieder organisiert hat. Dabei wurden die neuen Bestimmungen, die Voraussetzungen und die praktischen Abläufe der Hyperabschreibung vorgestellt.
Bereits mit der Veröffentlichung am 10. Juni 2026 der Ministerialverordnung vom 7. Mai 2026 wurden die ersten Details zur Umsetzung und zu den Voraussetzungen bekanntgegeben.
Zu den Teilnehmenden gehörte auch Priska Reichhalter, die Landesobfrau der Junghandwerker/innen im lvh: „Viele junge Unternehmerinnen und Unternehmer stehen vor wichtigen Investitionsentscheidungen. Das Webinar hat gezeigt, wie groß das Potenzial der Hyperabschreibung ist, aber auch, wie wichtig eine professionelle Begleitung bei der Umsetzung sein kann. Solche Informationen helfen Betrieben, Chancen frühzeitig zu erkennen und richtig zu nutzen.“
Investitionen als Zukunftsentscheidung
Für den lvh ist die Hyperabschreibung weit mehr als eine steuerliche Begünstigung. Sie ist ein Instrument, um Innovation, Digitalisierung und Energiewende in den Betrieben voranzutreiben.
„Wer heute in moderne Technologien investiert, sichert die Wettbewerbsfähigkeit von morgen. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten brauchen Betriebe Anreize, um mutige Zukunftsentscheidungen zu treffen. Die Hyperabschreibung kann dabei ein entscheidender Impuls sein“, sagt Walter Pöhl.
Mit seinem Gesamtangebot möchte der lvh sicherstellen, dass möglichst viele Mitgliedsbetriebe diese Chance nutzen können – und aus einer komplexen Begünstigung ein konkretes Zukunftsprojekt für den eigenen Betrieb wird.
Beratung für lvh-Mitgliedsbetriebe
Damit die Chancen der Hyperabschreibung optimal genutzt werden können, bietet der lvh seinen Mitgliedsbetrieben umfassende Informationen und individuelle Beratung an.
Von der ersten Einschätzung geplanter Investitionen über die zwingenden Voraussetzungen bis hin zu den notwendigen Meldungen und Nachweisen stehen die Expertinnen und Experten des Verbandes unterstützend zur Seite.
Informationen und Beratung unter:
So erhalten Betriebe die notwendige Orientierung, um Investitionen sicher zu planen und die steuerlichen Vorteile der Hyperabschreibung bestmöglich auszuschöpfen.
Keine Sorge: Kontaktieren Sie uns einfach.
Wir sind gerne für Sie da!




