Haushaltsgesetz 2026: Was sich für Betriebe und Beschäftigte ändert
12.01.2026 |
Mit dem Haushaltsgesetz 2026 (Gesetz Nr. 199/2025), das am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten ist, setzt Italien wichtige arbeits-, steuer- und sozialrechtliche Akzente.
Für Handwerksbetriebe ergeben sich mit dem Haushaltsgesetz 2026 neue Chancen, aber es gibt auch Anpassungsbedarf. Die zentralen Neuerungen im Überblick:
Beschäftigung fördern, Stabilität schaffen
Ein Schwerpunkt liegt auf Anreizen für unbefristete Beschäftigung. Neueinstellungen oder die Umwandlung befristeter in unbefristete Arbeitsverhältnisse sollen künftig mit Beitragsbefreiungen von bis zu 24 Monaten unterstützt werden – die konkreten Durchführungsbestimmungen stehen allerdings noch aus.
Zusätzliche Entlastungen sind für Familien vorgesehen: Mütter mit mindestens drei Kindern profitieren von einer jährlichen Beitragsreduzierung bis zu 8.000 Euro. Beschäftigte mit drei oder mehr Kindern erhalten zudem ein Anrecht auf Teilzeit aus Betreuungsgründen. Arbeitgeber, die diese Möglichkeit gewähren, können mit einer Beitragsbefreiung von bis zu 3.000 Euro pro Jahr rechnen.
Qualifizierung als Wettbewerbsfaktor
Das Gesetz stärkt gezielt Aus- und Weiterbildung. Gefördert werden vor allem digitale und technologische Kompetenzen, Umschulungen in Branchen im Strukturwandel sowie Maßnahmen zur Steigerung von Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit. Gerade für kleine Betriebe soll Qualifizierung damit stärker planbar und finanziell tragbar werden.
Steuerliche Entlastungen für Arbeitnehmer
Ab 2026 wird der mittlere IRPEF-Steuersatz gesenkt: Einkommen zwischen 28.000 und 50.000 Euro werden künftig mit 33 statt 35 Prozent besteuert. Die übrigen Steuersätze bleiben unverändert.
Fringe Benefits behalten ihre steuerfreien Höchstbeträge bei (1.000 Euro jährlich bzw. 2.000 Euro bei Kindern). Essensgutscheine gewinnen weiter an Bedeutung: Elektronische Gutscheine sind bis zu 10 Euro pro Tag steuer- und beitragsfrei, Papiergutscheine bis zu 5,50 Euro.
Leistungsprämien und Kollektivverträge
Für 2026 wird die begünstigte Besteuerung von Leistungs- und Ergebnisprämien deutlich ausgeweitet. Prämien bis 5.000 Euro unterliegen nur mehr einer Ersatzsteuer von 1 Prozent. Auch kollektivvertraglich geregelte Lohnerhöhungen profitieren von einer reduzierten Besteuerung, sofern entsprechende Betriebs- oder territoriale Abkommen bestehen.
Familie und Beruf besser vereinbaren
Elternzeit kann künftig bis zum 14. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Auch die Freistellungen bei Krankheit des Kindes werden ausgeweitet: Die abgesicherten Tage verdoppeln sich auf zehn pro Elternteil und Kind, ebenfalls bis zum 14. Lebensjahr. Die Freistellung ist unbezahlt, wird aber sozialversicherungsrechtlich abgesichert.
Steuerrecht: Klarere Regeln, neue Grenzen
Im Steuerrecht bringt das Gesetz zahlreiche Detailänderungen. Die Regelungen zu Kurzzeitvermietungen werden präzisiert: Wer drei Wohneinheiten vermietet, gilt künftig automatisch als gewerblich tätig – mit entsprechenden steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen.
Bestätigt wurden zudem Sanierungs- und Ökoboni, wenn auch mit schrittweiser Reduktion ab 2027. Neue Regelungen betreffen außerdem Krypto-Assets, die Finanztransaktionssteuer, die Neubewertung von Beteiligungen sowie eine neue „Rottamazione quinquies“ für Altschulden.
Investitionen und Unternehmen im Fokus
Für Unternehmen kehrt die Hyperabschreibung zurück: Investitionen in bestimmte neue Sach- und immaterielle Güter können steuerlich erhöht abgeschrieben werden. Gleichzeitig werden Förderinstrumente wie die „Nuova Sabatini“ neu dotiert. Einschränkungen gibt es hingegen beim Pauschalregime: Die Umsatzgrenze bleibt bei 85.000 Euro, eine Anhebung ist nicht vorgesehen.
RENTRI: Frist und Vorteile für Mitglieder
Im Bereich Arbeitssicherheit und Umweltrecht rückt das digitale Abfallregister RENTRI in den Fokus. Die dritte Anmeldephase endet am 13. Februar. Verpflichtet sind Betriebe mit gefährlichen Abfällen und bis zu zehn Mitarbeitenden.
Für lvh-Mitglieder bietet die Registerführung über den Verband spürbare Vorteile: weniger Eintragungen, längere Fristen und eine deutlich vereinfachte Abwicklung zu günstigen Konditionen
Beratung vor Ort
Das Haushaltsgesetz 2026 bringt spürbare Erleichterungen, aber auch komplexe Neuerungen. Der lvh begleitet seine Mitgliedsbetriebe bei der Einordnung und Umsetzung – von Arbeitsrecht über Steuerfragen bis hin zu Umweltauflagen. Für vertiefende Informationen stehen die lvh-Bezirksbüros landesweit zur Verfügung.
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