Fahrtenschreiber-Pflicht wird ab 1. Juli ausgeweitet: Großes Interesse beim lvh-Webinar
Frage und Antworten standen kürzlich Fachexperten des lvh, der Handelskammer Bozen und der Ortspolizei Schlanders in Hinblick auf die neuen Regelungen und Ausnahmen hinsichtlich Fahrtenschreiber.
Ab dem 1. Juli 2026 gelten neue Vorschriften für den Einsatz von Fahrtenschreibern im Güterverkehr. Die Pflicht wird auf weitere Fahrzeugkategorien ausgedehnt und betrifft künftig auch Fahrzeuge mit einem zulässigen Höchstgewicht von mehr als 2,5 Tonnen einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, sofern sie für grenzüberschreitende Güterbeförderungen oder Kabotagefahrten eingesetzt werden.
Um die Betriebe rechtzeitig über die Neuerungen zu informieren, organisierte der lvh.apa gestern ein Webinar, an dem mehr als 100 Mitglieder teilnahmen. Im Mittelpunkt standen die wichtigsten gesetzlichen Änderungen, die praktische Umsetzung sowie die damit verbundenen Pflichten für Unternehmen und Fahrer.
Die neuen Bestimmungen gehen auf europäische Vorgaben zurück und bringen neben der Pflicht zur Verwendung eines Fahrtenschreibers auch zusätzliche Anforderungen mit sich. Dazu zählen unter anderem die Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten sowie entsprechende Schulungsmaßnahmen für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Von besonderer Bedeutung ist die Tatsache, dass bei grenzüberschreitenden Fahrten ein intelligenter Fahrtenschreiber der zweiten Generation verwendet werden muss. Gleichzeitig sieht die Gesetzgebung auch Ausnahmen vor, etwa für bestimmte Werkverkehrsfahrten mit Fahrzeugen zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, sofern das Fahren nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt und der Transport auf eigene Rechnung erfolgt.
betonen die lvh-Vizepräsidenten Angelika Wiedmer Perkmann und Hannes Mussak. „Das große Interesse an unserem Webinar hat gezeigt, dass bei den Betrieben ein hoher Informationsbedarf besteht.“
Im Rahmen der Veranstaltung informierten Zoia Reiterer, Koordinatorin der Berufe im lvh, sowie lvh-Rechtsexperte Alessandro Olivato über die neuen Bestimmungen und deren Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen.
Karin Forti von der Handelskammer Bozen, die für Tachographen zuständig ist, referierte über die Funktionsweise digitaler Fahrtenschreiber, die gesetzlichen Neuerungen sowie über das europäische Informationssystem TACHOnet. Ergänzend dazu erläuterte der Polizeimeister der Marktgemeinde Schlanders die geltenden Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sowie die korrekte Verwendung der Fahrtenschreiber in der Praxis.
Auf die zahlreichen Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gingen die Referenten ausführlich ein und gaben konkrete Hinweise zur Umsetzung der neuen Vorschriften im Betriebsalltag.
Der lvh.apa wird seine Mitglieder auch in den kommenden Wochen mit weiteren Informationen und Hilfestellungen zur Umsetzung der neuen Vorschriften unterstützen.
Im Bild: Neue Pflichten hinsichtlich Fahrtenschreiber ab 1. Juli 2026 - (c)Shutterstock
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