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Fakten zum Thema Datenschutz

In der folgenden Übersicht werden die wichtigsten Anforderungen für einen Handwerksbetrieb aufgelistet, jedoch ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Zu beachten ist daher, dass nicht jeder Verantwortliche pauschal alle diese Anforderungen erfüllen muss. Dies muss von Fall zu Fall individuell bewertet werden.

Die wichtigsten Verarbeitungstätigkeiten in einem Handwerksbetrieb sind:

  • Lohnabrechnung (über einen Steuerberater)
  • Personalverwaltung
  • Betrieb der Firmenwebseite
  • Kundenverwaltung

Einige der wichtigsten Anforderungen für einen Handwerksbetrieb sind:

Informations- und Auskunftspflicht

Jeder Handwerksbetrieb hat die betroffenen Personen (d. h. insbesondere Kunden und Mitarbeiter) schon bei der Datenerhebung über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die betroffenen Personen haben auch das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten zu erhalten.

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Digitales Gehirn mit Schaltkreisen symbolisiert Künstliche Intelligenz

Datenschutz-Verpflichtung von Beschäftigten

Bei der Aufnahme der Tätigkeit sind Beschäftigte, die mit personenbezogenen Daten umgehen, zu informieren und dahingehend zu verpflichten, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach den Grundsätzen der DSGVO erfolgt.

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Cloud-Speicher mit Schloss und EU-Sternen, Symbol für Datenschutz

Auftragsverarbeitung

Sofern Handwerksbetriebe externe Dienstleistungen (z.B. Buchhaltung, Arbeitsmedizin usw.) in Anspruch nehmen, um personenbezogene Daten in ihrem Auftrag durch andere Unternehmen verarbeiten zu lassen, müssen sie mit dem Dienstleister einen schriftlichen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen.

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Zwei Personen geben sich die Hand in einem Büro

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit

Handwerksbetriebe gehen regelmäßig mit Kunden- und Mitarbeiterdaten um und müssen ein – vom Umfang her überschaubares – Verzeichnis ihrer Verarbeitungstätigkeiten führen.

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Hand unterschreibt Dokument mit schwarzem Stift auf Tisch

Sicherheit

Um die personenbezogenen Daten bei der Verarbeitung zu schützen, sind Standardmaßnahmen im Regelfall ausreichend. Dazu gehören u.a. aktuelle Betriebssysteme und Anwendungen, Passwortschutz, regelmäßige Backups, Virenscanner und Benutzerrechte.

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Abstrakte Darstellung eines Sicherheitsschlosses mit digitalem Hintergrund

Löschung von Daten

Sobald keine gesetzliche Grundlage (z.B. steuerliche oder handelsrechtliche Aufbewahrungspflicht) für die Speicherung von personenbezogenen Daten mehr besteht, sind diese zu löschen. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Kunde mehrere Jahre lang keine neuen Aufträge mehr erteilt hat.

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Kugel mit Binärcode-Mustern vor schwarzem Hintergrund mit fallenden binären Zahlen

Videoüberwachung

Führt ein Handwerksbetrieb Videoüberwachung durch, ist im Normalfall eine entsprechende Hinweisbeschilderung erforderlich, um die betroffenen Personen über die Videoüberwachung zu informieren. Im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und im Informationsschreiben zum Datenschutz muss dies berücksichtigt werden. Zudem muss von der Abteilung Arbeit der Autonomen Provinz Bozen vor Inbetriebnahme eine Genehmigung eingeholt werden. Gleiches gilt für den Gebrauch von GPS.

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Zwei weiße Überwachungskameras an einem Pfosten vor blauem Himmel
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Headset vor Telefon auf einem Bürorahmen