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Wem steht es zu?

Anrecht auf die Arbeitsunfähigkeitsrente haben:

  • Arbeitnehmer;
  • Selbstständige (Handwerker, Kaufleute, Landwirte, Pächter und Halbpächter);
  • jene, die bei einem Ersatz- und Ergänzungsfonds der allgemeinen Pflichtversicherung eingetragen sind.

Voraussetzungen:

  • es muss eine absolute und dauerhafte Unfähigkeit bestehen, jede Art von Arbeitstätigkeit zu verrichten, aufgrund von psycho-physischer Beeinträchtigungen bzw. Einschränkungen;
  • es müssen mindestens 260 Wochenbeiträge nachgewiesen werden, d. h. 5 Beitrags- und Versicherungsjahre, wovon 156 Wochenbeiträge (= 3 Beitrags- und Versicherungsjahre) in den letzten 5 Jahren vor Einreichdatum des Antrags aufscheinen müssen.

Zudem sind folgende Voraussetzungen notwendig:

  • Beendigung jeglicher Art von Erwerbstätigkeit;
  • Streichung aus den Verzeichnissen der zugehörigen Berufskategorie;
  • Streichung aus den Berufsalben;
  • Verzicht auf Arbeitslosenleistungen und auf jede andere Art von Ersatz- oder Ergänzungsleistung anstelle der Entlohnung;
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