Wem steht es zu?
Anrecht auf die Arbeitsunfähigkeitsrente haben:
- Arbeitnehmer;
- Selbstständige (Handwerker, Kaufleute, Landwirte, Pächter und Halbpächter);
- jene, die bei einem Ersatz- und Ergänzungsfonds der allgemeinen Pflichtversicherung eingetragen sind.
Voraussetzungen:
- es muss eine absolute und dauerhafte Unfähigkeit bestehen, jede Art von Arbeitstätigkeit zu verrichten, aufgrund von psycho-physischer Beeinträchtigungen bzw. Einschränkungen;
- es müssen mindestens 260 Wochenbeiträge nachgewiesen werden, d. h. 5 Beitrags- und Versicherungsjahre, wovon 156 Wochenbeiträge (= 3 Beitrags- und Versicherungsjahre) in den letzten 5 Jahren vor Einreichdatum des Antrags aufscheinen müssen.
Zudem sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- Beendigung jeglicher Art von Erwerbstätigkeit;
- Streichung aus den Verzeichnissen der zugehörigen Berufskategorie;
- Streichung aus den Berufsalben;
- Verzicht auf Arbeitslosenleistungen und auf jede andere Art von Ersatz- oder Ergänzungsleistung anstelle der Entlohnung;
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