Menü close
Wofür interessieren Sie sich?
DE

Mutterschaft für Lohnabhängige

Leistungsberechtigte

Leistungsberechtigte

  • Arbeitnehmerinnen, für welche beim NISF auch die Mutterschaftsbeiträge eingezahlt werden (Lehrlinge, Arbeiterinnen, Angestellte, Führungskräfte), und die zu Beginn des Mutterschaftsurlaubes ein bestehendes Arbeitsverhältnis haben.
  • Arbeitslose bzw. suspendierte Arbeitnehmerinnen, unter der Bedingung, dass der Mutterschaftsurlaub (Art. 24 des E.T.):
    • innerhalb von 60 Tagen ab dem letzten Arbeitstag begonnen wurde;
    • ​​​nach den oben angeführten 60 Tagen begonnen wurde, und diese Anrecht auf Arbeitslosen-, Mobilitäts- oder Lohnausgleichsgeld haben. Arbeitslose, für welche in den letzten zwei Jahren keine Arbeitslosenbeiträge eingezahlt wurden, beziehen das Leistungsgeld, sofern der Mutterschaftsurlaub innerhalb von 180 Tagen ab dem letzten Arbeitstag begonnen wurde, und im Biennium vor Beginn der Mutterschaft, mindestens 26 Wochenbeiträge beim NISF eingezahlt wurden.
  • Landwirtschaftliche Arbeitnehmerinnen mit befristetem bzw. unbefristetem Arbeitsvertrag, die im Jahr, in dem der Mutterschaftsurlaub begonnen wurde, als Tagelöhnerinnen eingestuft waren. Dies muss aus den jährlichen Namensverzeichnissen hervorgehen, wobei mindestens 51 Tage landwirtschaftliche Arbeit geleistet wurde.
  • Haus- und Familienangestellte, die im Jahr, in dem der Mutterschaftsurlaub begonnen wurde, über mindestens 26 Wochenbeiträge oder im Biennium vor Beginn der Mutterschaft über 52 Wochenbeiträge verfügen.
  • Heimarbeiterinnen;
  • Arbeitnehmerinnen, die sozial- oder gemeinnützliche Tätigkeiten lt. Art. 65 des E.T. ausüben (sog. LSU oder APU).
  • Öffentliche Bedienstete (auch der abgeschafften Körperschaften Inpdap und Enpals) haben nicht auf diese Art von Mutterschaft Anrecht. Besagte Kategorie muss sich an die einschlägigen Bestimmungen halten, die im Bereich der öffentlichen Verwaltung vorgesehen sind.
Von den Vorteilen für lvh-Mitglieder profitieren
Noch offene Fragen?

Keine Sorge: Kontaktieren Sie uns einfach.
Wir sind gerne für Sie da!

1
/
1
Headset vor Telefon auf einem Bürorahmen