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Verzeichnis der Umweltfachbetriebe

Das Verzeichnis der Umweltfachbetriebe ist eine staatliche Behörde, bei der folgende Subjekte zu einer Eintragung verpflichtet sind:

  • Unternehmen, welche dem Hausmüll gleichgestellten, sowie eigenen nicht gefährlichen Abfall sammeln und transportieren (Ausnahme siehe Punkt Umweltvignette)
  • Ersterzeuger von nicht gefährlichen/gefährlichen Abfällen, welche die eigenen Abfälle sammeln und transportieren
  • Vertreiber und Installateure von Elektro- und Elektronikgeräten, welche Altgeräte (RAEE) zurücknehmen, sowie Transporteure von Elektro- und Elektronikaltgeräten (RAEE)
  • Unternehmen, welche gefährliche und nicht gefährliche Sonderabfälle transportieren
  • Unternehmen, welche ausschließlich grenzüberschreitende Abfalltransporte durchführen
  • Logistikunternehmen in Bahnhöfen, Umschlagszentren, Terminals, Frachtzentren und Häfen
  • Unternehmen, welche Abfälle handeln und vermitteln, ohne im Besitz derselben zu sein
  • Unternehmen, welche Standorte sanieren
  • Unternehmen, welche asbesthaltige Güter und Standorte sanieren

Die Eintragung ins Verzeichnis der Umweltfachbetriebe kann ausschließlich in telematischer Form über die Handelskammer Bozen erfolgen. Gerne hilft die lvh-Rechtsabteilung bei der Vorbereitung und der Übermittlung des telematischen Antrags an die Handelskammer Bozen.

Anmeldung Umweltfachregister
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