Lockerungen bei Arbeiten im Ausland
Das Dekret vom 16.05.2020 sieht vor, dass Mitarbeiter von italienischen Firmen, die ihren Haupt- oder Zweitsitz in Italien haben nun wieder im Ausland für bis zu fünf Tage arbeiten können (72 Stunden plus weitere 48 Stunden) , ohne dass sie dann bei Rückkehr in Quarantäne müssen.
Die Mitarbeiter müssen eine spezifische Eigenerklärung ausfüllen und diese mitführen: https://www.interno.gov.it/sites/default/files/allegati/nuovo_modello_autodichiarazione_editabile_maggio_2020.pdf
Soll der Arbeitseinsatz um weitere 48 Stunden verlängert werden, muss eine weitere Eigenerklärung ausgefüllt werde.
Weiterhin müssen die spezifischen Einreisebestimmungen der verschiedenen Länder beachtet werden.