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Transparenzverpflichtung

Veröffentlichung erhaltener öffentlicher Beiträge mit Gesamtbetrag von über 10.000 €

Laut Gesetz Nr. 124/2017 besteht eine Veröffentlichungspflicht für erhaltene öffentliche Beiträge, Subventionen, Unterstützungen, wirtschaftlichen Vergünstigungen oder Beihilfen, wenn der effektiv ausgezahlte Gesamtbetrag des jeweiligen Begünstigten innerhalb eines Jahres mindestens 10.000 Euro beträgt.

Die Veröffentlichungs- und Transparenzverpflichtung sieht vor, dass die oben genannten Informationen auf der eigenen Internetseite veröffentlicht werden müssen, alternativ in Ermangelung einer eigenen Internetseite auf der Website des eigenen Berufsverbandes. Der lvh.apa Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, die jährlichen Beiträge auf der Website im eigenen Abschnitt Transparenzverpflichtungen zu veröffentlichen.

Im Überblick:

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