Werbesteuer in Südtirol: lvh begrüßt angekündigte Verbesserungen
10.10.2025 |
Mit dem vom Senat genehmigten Gesetzesentwurf zur Vereinfachung und Digitalisierung von Verfahren gelingt ein wichtiger Schritt in Richtung Entlastung und Bürokratieabbau.
Der lvh.apa – Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister – zeigt sich erfreut über die vom Senat angekündigten direkten Verbesserungen im Bereich der Werbesteuer. Besonders positiv bewertet der Verband die geplante Befreiung bestimmter Werbemaßnahmen von der Steuerpflicht, was für zahlreiche Handwerksbetriebe eine spürbare Erleichterung bedeuten wird.
Die Werbesteuer ist in Italien eine kommunale Abgabe, die für die Nutzung öffentlicher Flächen oder das Anbringen von Werbeanlagen – etwa Firmenschilder, Plakate oder Werbung an Baustellen – erhoben wird. Gerade für kleinere Betriebe führte diese Abgabe in der Vergangenheit zu erheblichem Verwaltungsaufwand und teils unverhältnismäßigen Kosten.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass nun ein erster konkreter Schritt in Richtung Vereinfachung und Entlastung erfolgt“, betont lvh-Präsident Martin Haller. „Die angekündigte Befreiung ist ein wichtiges Signal an die Betriebe und ein Beitrag, um Bürokratie abzubauen und unternehmerische Tätigkeit zu erleichtern.“
Viele Handwerksbetriebe haben sich seit Jahren über die unübersichtlichen Regelungen und die teils unterschiedlichen Auslegungen in den Gemeinden beklagt. Dass nun eine Vereinheitlichung und Befreiung vorgesehen ist, ist ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung.
Der lvh hatte das Thema bereits mehrfach auf Landes- und Gemeindeebene eingebracht und wird den Prozess weiterhin konstruktiv begleiten. „Wir werden uns auch künftig dafür einsetzen, dass der Bürokratieabbau im Interesse der Betriebe konsequent fortgesetzt wird. Großer Dank gilt Senator Meinrad Durnwalder für die konstruktive Zusammenarbeit und das Einbringen der Gesetzesänderung“, so Haller abschließend.
Im Bild: Martin Haller, lvh-Präsident – Foto (c) lvh.apa
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