Raumordnung: lvh begrüßt wichtige Weichenstellungen für Handwerk und leistbares Wohnen
Gesetzgebungsausschuss bringt zentrale Anpassungen auf den Weg – Mehr Entwicklungsmöglichkeiten für Betriebe und bessere Voraussetzungen für Betriebsübergaben.
Der lvh.apa Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister begrüßt die heute im II. Gesetzgebungsausschuss behandelten Änderungen am Landesgesetz Raum und Landschaft. Nachdem die Landesregierung die Anpassungen auf den Weg gebracht hat, hat nun auch der Gesetzgebungsausschuss grünes Licht für wichtige Neuerungen gegeben. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Südtiroler Landtag.
„Mit diesen Änderungen wurde ein wichtiger Meilenstein für die Zukunft des Südtiroler Handwerks erreicht“, betont lvh-Präsident Martin Haller. „Die vorgeschlagenen Anpassungen schaffen mehr Handlungsspielraum für Betriebe, ohne die bewährten Kontrollmechanismen auszuhebeln. Gerade junge Handwerkerinnen und Handwerker benötigen Entwicklungsperspektiven und geeignete Standorte, um ihre Unternehmen aufbauen und weiterentwickeln zu können.“
Zu den zentralen Neuerungen zählt die ausdrückliche Möglichkeit, Gewerbegebiete auch außerhalb der bestehenden Siedlungsgrenzen auszuweisen, sofern besondere Standorterfordernisse vorliegen oder der Immissionsschutz dies erforderlich macht. Damit können künftig flexibler Lösungen für Betriebe gefunden werden, deren Tätigkeit besondere räumliche Voraussetzungen verlangt.
„Mit dieser Regelung wird innovativen Unternehmen mehr Raum gegeben, während gleichzeitig den unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort Rechnung getragen werden kann. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Südtirol.“
Ein weiterer wesentlicher Punkt betrifft die Schaffung von Wohnraum bei Handwerksbetrieben in Gewerbegebieten. Die maximal zulässige Wohnfläche soll von bisher 160 auf künftig 220 Quadratmeter erhöht werden. Dadurch wird Platz für zwei Familien geschaffen.
„Diese Maßnahme leistet einen wichtigen Beitrag zum leistbaren Wohnen und erleichtert gleichzeitig Betriebsübergaben innerhalb der Familie“, so Haller. „Wenn Familien beim Betrieb wohnen können, entlastet dies auch den allgemeinen Wohnungsmarkt.“
Der lvh unterstreicht dabei, dass die Gemeinden weiterhin die entscheidende Rolle bei der Umsetzung spielen. Die neuen Bestimmungen schaffen Möglichkeiten, verpflichten jedoch niemanden. Jede Gemeinde kann weiterhin im konkreten Einzelfall entscheiden, ob eine solche Lösung aus raumplanerischer Sicht sinnvoll und vertretbar ist. Das letzte Wort bleibt bei den Gemeinden.
Für Urbanistiklandesrat Peter Brunner stellen die Änderungen einen wichtigen Schritt dar: „Wir schaffen damit ausgewogene Rahmenbedingungen, die sowohl den Bedürfnissen der Wirtschaft als auch den Anforderungen einer verantwortungsvollen Raumplanung gerecht werden. Ziel ist es, Entwicklung zu ermöglichen und gleichzeitig die hohe Lebensqualität in Südtirol zu sichern.“
Auch Harald Stauder, Landtagsabgeordneter und Mitglied des II. Gesetzgebungsausschusses, sieht in den beschlossenen Anpassungen einen ausgewogenen Kompromiss: „Die heute behandelten Änderungen tragen den Anliegen von Betrieben, Familien und Gemeinden Rechnung. Der Ausschuss hat wichtige Voraussetzungen geschaffen, um praxisnahe Lösungen für aktuelle Herausforderungen zu ermöglichen.“
Der lvh bedankt sich bei Landesrat Brunner, dem Mitglied des II. Gesetzgebungsausschusses Harald Stauder sowie allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit. Nun gilt es, die vorgesehenen Änderungen auch im Landtag zu verabschieden und damit die rechtlichen Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte Entwicklung des Südtiroler Handwerks zu schaffen.
Im Bild (von links): Walter Pöhl, lvh-Direktor und Martin Haller, lvh-Präsident – (c)Alan Bianchi
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