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Mehr Platz für die Zukunft des Handwerks

Betriebsnachfolge, Wohnraum für Beschäftigte, fehlende Gewerbeflächen: Für viele Handwerksbetriebe ist Platz eine entscheidende Zukunftsfrage. Neue Bestimmungen schaffen jetzt zusätzliche Möglichkeiten. Doch was bedeutet das konkret für Südtirols Betriebe?

Datum
13.10.2026
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Die Werkstatt ist aufgebaut, der Betrieb läuft und vielleicht steht bereits die nächste Generation bereit, Verantwortung zu übernehmen. Doch wer einen Familienbetrieb weiterführen möchte, braucht nicht nur eine berufliche Perspektive, sondern auch Platz zum Leben. Gerade in Südtirol kann das zur Herausforderung werden.

Mit den jüngsten Änderungen am Landesgesetz „Raum und Landschaft“ eröffnen sich neue Spielräume. Besonders interessant für Familienbetriebe: Unter bestimmten Voraussetzungen können nun insgesamt bis zu 220 Quadratmeter für zwei Dienstwohnungen zur Verfügung stehen. Das kann die Betriebsnachfolge erleichtern und mehreren Generationen ermöglichen, ihre Zukunft am Betriebsstandort zu gestalten.

Doch damit nicht genug: Auch bei Mitarbeiterunterkünften und Gewerbeflächen bringen neue Regelungen mehr Flexibilität. Sie sollen Betrieben helfen, auf veränderte Anforderungen zu reagieren, Beschäftigten Wohnraum zu bieten und langfristig zu investieren. Welche Möglichkeiten ein Betrieb tatsächlich nutzen kann, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen vor Ort ab.

Für den Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister (lvh.apa) sind diese Neuerungen ein wichtiger Schritt, um den Betrieben langfristige Perspektiven zu eröffnen und gleichzeitig verantwortungsvoll mit dem begrenzten Raum in Südtirol umzugehen.

„Es geht nicht darum, überall neue Flächen zu schaffen, sondern dort Spielraum zu ermöglichen, wo Betriebe ihn tatsächlich brauchen. Dafür haben wir uns als lvh intensiv eingesetzt. Dass die betriebliche Realität nun stärker berücksichtigt wird, ist für uns ein wichtiger Erfolg“, betont lvh-Präsident Martin Haller.

Was bedeuten die neuen Bestimmungen für den eigenen Betrieb? Welche Voraussetzungen gelten für Dienstwohnungen und Mitarbeiterunterkünfte? Und welche Möglichkeiten eröffnen sich bei Gewerbeflächen?

Mehr dazu lesen Sie im ausführlichen Artikel in der aktuellen Oktober-Ausgabe der manufakt, dem Verbandsmagazin des lvh.

Fragen zu den neuen Bestimmungen?

Für alle Informationen zum Thema steht die Rechtsabteilung des lvh jederzeit, gerne zur Verfügung.

E-Mail: legal@lvh.it

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