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Hyperabschreibung 2026–2028: Investitionen werden zum Wettbewerbsvorteil

Die Digitalisierung von Produktionsprozessen, Investitionen in moderne Maschinen oder der Umstieg auf erneuerbare Energien gehören für viele Betriebe längst zur strategischen Notwendigkeit. Mit der neuen Hyperabschreibung schafft der Staat nun einen zusätzlichen Anreiz, diese Schritte zu beschleunigen.

Datum
23.06.2026
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Unternehmen können für bestimmte Investitionen zwischen 2026 und 2028 von einer außergewöhnlich attraktiven steuerlichen Begünstigung profitieren. Je nach Investitionsvolumen sind Abschreibungssätze von bis zu 180 Prozent möglich – ein Instrument, das die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen nachhaltig stärken soll.

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Welche Investitionen konkret begünstigt sind? Welche technischen Gutachten werden benötigt? Welche Meldungen müssen eingereicht werden? Und welche Fristen sind unbedingt einzuhalten?

Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie im Webinar des Wirtschaftsverbands Handwerk und Dienstleister (lvh.apa) am 1. Juli 2026 um 17 Uhr.

Informieren Sie sich frühzeitig über die neuen Möglichkeiten und sichern Sie sich steuerliche Vorteile von bis zu 180 Prozent für Ihre Investitionen.

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Wer profitieren kann

Gefördert werden neue Investitionsgüter im Rahmen des „Piano Transizione 5.0“. Dazu zählen insbesondere digitale Anlagen, moderne Technologien und innovative Produktionsmittel. Darüber hinaus werden auch Investitionen in Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie für den Eigenverbrauch sowie dazugehörige Speichersysteme unterstützt.

Die Förderung gilt für Investitionen, die zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 30. September 2028 getätigt werden.

Die steuerlichen Vorteile sind nach Investitionshöhe gestaffelt:

  • Bis 2,5 Millionen Euro Investitionssumme: Hyperabschreibung von 180 %
  • Über 2,5 bis 10 Millionen Euro: Hyperabschreibung von 100 %
  • Über 10 bis 20 Millionen Euro: Hyperabschreibung von 50 %

Gerade für kleine und mittlere Handwerksbetriebe eröffnet dies interessante Möglichkeiten, geplante Modernisierungen wirtschaftlich attraktiver umzusetzen.

Gute Planung ist entscheidend

Wer die Förderung nutzen möchte, muss allerdings verschiedene Voraussetzungen erfüllen. So ist für sämtliche Investitionen ein beglaubigtes technisches Gutachten erforderlich. Eine Eigenerklärung reicht nicht aus.

Zusätzlich muss ein/e Rechnungsprüfer/in die tatsächlich angefallenen Ausgaben bestätigen. Je nach Unternehmensstruktur kann dies der gesetzliche oder ein/e externe/r Rechnungsprüfer/in übernehmen.

Besondere Aufmerksamkeit erfordern außerdem die vorgesehenen Meldungen über das GSE-Portal. Neben einer Vorankündigung der Investition sind Bestätigungen zu Anzahlungen, Abschlussmeldungen nach Inbetriebnahme sowie jährliche Meldungen vorgeschrieben.

Fristen nicht unterschätzen

Ein wichtiger Aspekt wird häufig übersehen: Die Hyperabschreibung kann erst ab dem Steuerjahr geltend gemacht werden, in dem die Abschlussmeldung übermittelt wird. Erfolgt die Inbetriebnahme bereits im Vorjahr, kann es zu zeitlichen Verschiebungen zwischen der normalen Abschreibung und der steuerlichen Begünstigung kommen.

Unternehmen sollten daher Investitionsprojekte nicht nur technisch und finanziell, sondern auch administrativ sorgfältig planen.

Digitalisierung und Energiewende gemeinsam vorantreiben

Die Hyperabschreibung verbindet zwei zentrale Zukunftsthemen: die digitale Transformation und die nachhaltige Energieversorgung. Für Handwerksbetriebe bietet sich damit die Chance, notwendige Investitionen früher umzusetzen und gleichzeitig von erheblichen steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Wer rechtzeitig handelt, kann die neuen Fördermöglichkeiten optimal nutzen und die eigene Wettbewerbsfähigkeit langfristig stärken.

Foto: Shutterstock

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