Brandschutz-Wartung: Qualifikation wird Pflicht
Gebäudetechnik: ab 25. September 2026 gelten neue Regeln bei der Wartung von Brandschutzanlagen: Nur noch entsprechend qualifizierte Fachkräfte dürfen Kontroll- und Wartungsarbeiten durchführen.
Mit dem Ministerialdekret „Controlli“ wird die Qualifikation zum „Tecnico Manutentore Qualificato“ verpflichtende Voraussetzung. Ziel ist es, einheitliche Standards zu schaffen und die Sicherheit bei der Wartung von Brandschutzanlagen zu erhöhen.
Je nach Art der Anlage ist eine entsprechende Qualifikation erforderlich. Insgesamt sieht das Dekret 13 Qualifikationsmodule für unterschiedliche Brandschutzanlagen und -systeme vor. Wer mehrere Anlagentypen wartet, muss die jeweils erforderlichen Qualifikationen erwerben. Eine Erleichterung gibt es für erfahrene Fachkräfte: Wer bereits mindestens drei Jahre vor Inkrafttreten des Dekrets als Wartungstechniker/in tätig war, kann unter bestimmten Voraussetzungen direkt zur Qualifikationsprüfung antreten.
Für Betriebe zählt jetzt vor allem eines: Ab 25. September dürfen die periodischen Überprüfungen nur noch von qualifizierten Wartungstechnikerinnen und -technikern durchgeführt werden. Unternehmen sollten daher unbedingt prüfen, ob ihre Fachkräfte die neuen Anforderungen erfüllen.
Foto: Qualifikation wird Pflicht, bei der Brandschutzwartung © shutterstock
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