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RENTRI

Nationales Elektronisches Register für die Rückverfolgbarkeit von Abfällen: Vorteile bei der Führung/Aktualisierung der Abfallregister speziell für Mitglieder.

Laut den neuen Bestimmungen des RENTRI dürfen Interessensverbände direkt als Delegierte für ihre Mitgliedsunternehmen die Führung der digitalen Ein- und Ausgangsregister für Abfälle und die Übermittlung der Daten ans RENTRI- Portal übernehmen.

Die Akkreditierung des lvh als Delegierter im RENTRI System ist bereits erfolgreich durchgeführt worden.

Die neue Dienstleistung beinhaltet Folgendes (nach Beauftragung durch das Mitglied):

  • Führung/Aktualisierung des neuen elektronischen Abfallregisters
  • Übermittlung der Daten ans RENTRI Portal innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen
  • Laufende Beratung und Unterstützung bei der Thematik

Die Dienstleitung wird nur für lvh Mitglieder zu einem äußerst vorteilhaften Preis angeboten.

Wer muss sich eintragen?

Seit 13. Februar 2025 müssen sich Unternehmen, welche Erzeuger von gefährlichen Abfällen sind und mehr als 50 Mitarbeiter haben, ins RENTRI eintragen.

Auch Abfallbeförderer und Händler/Vermittler von Abfällen müssen sich innerhalb 13. Februar ins RENTRI eintragen. Diese verwenden bereits ab 13. Februar das digitale Register.

Für alle anderen Unternehmen besteht die Pflicht zur Eintragung ins RENTRI erst ab

  • 15.06.2025 (für Unternehmen, welche gefährliche und nicht gefährliche Abfälle erzeugen und 11 bis 50 Mitarbeiter haben)
  • 15.12.2025 (für Unternehmen welche Erzeuger von gefährlichen Abfällen sind und bis zu 10 Mitarbeiter haben). Keine Verpflichtung zur Eintragung ins RENTRI besteht hingegen für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern, die Ersterzeuger von ausschließlich nicht gefährlichen Abfällen sind.
RENTRI - Vorteile für Mitglieder!

Der lvh unterstützt die Mitglieder bei der Einschreibung und der Verwaltung der Abfallregister.

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RENTRI - Abfallregister
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Keine Sorge: Kontaktieren Sie uns einfach.
Wir sind gerne für Sie da!

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