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AEE/RAEE

Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten (AEE) sind verpflichtet, eine jährliche Meldung über die im Vorjahr auf dem nationalen Markt in Verkehr gebrachten Elektrik- und Elektronikgeräte an die Handelskammer vorzunehmen. Diese Jahresmeldung muss telematisch über die Website www.registroaee.it erfolgen.

Damit sie durchgeführt werden kann, muss der Betrieb sich vorab in ein Konsortium eintragen, die Eintragung ins AEE-Register vornehmen und über eine digitale Unterschrift (business key, smart card, carta servizi CNS) verfügen. Außerdem sind Vertreiber, Installateure, Leiter von Servicestellen und Transporteure von Elektro- und Elektronikgeräten (AEE) verpflichtet, gebrauchte Geräte vom Konsumenten, der ein gleichwertiges Produkt erwirbt, kostenlos zurückzunehmen. Damit die Rücknahme, die Ansammlung und der Transport der RAEE erfolgen kann, ist die Eintragung in das nationale Verzeichnis der Umweltfachbetriebe verpflichtend.

Der lvh gibt seinen Mitgliedsbetrieben Aufschluss über das Thema und ist bei der Durchführung der Meldung behilflich.

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