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Wem steht es zu?

Auf das Sozialgeld haben die italienischen Staatsbürger Anrecht, sofern sie:

  • mindestens 65 Jahre und 3 Monate alt sind;
  • in Italien tatsächlich und dauerhaft ansässig sind;
  • kein Einkommen bzw. ein Einkommen beziehen, das unterhalb der gesetzlichen Einkommensgrenze liegt.

Anrecht auf das Sozialgeld haben nicht nur in Italien ansässige EU-Bürger, sondern auch in Italien ansässige Nicht-EU-Bürger im Besitz einer langfristigen EU-Aufenthaltsgenehmigung.

Ab dem 1. Jänner 2009 muss der Betreffende nachweisen, dass er sich seit mindestens 10 Jahren rechtmäßig und kontinuierlich in Italien aufgehalten hat, damit er das Sozialgeld beziehen kann.

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