Wem steht es zu?
Anrecht auf das ordentliche Invalidengeld haben:
- Arbeitnehmer;
- Selbstständige (Handwerker, Kaufleute, Landwirte, Pächter und Halbpächter);
- jene, die bei einem Ersatz- und Ergänzungsfonds der Allgemeinen Pflichtversicherung eingetragen sind.
Voraussetzungen
- es muss eine um mehr als zwei Drittel geminderte Erwerbsfähigkeit vorhanden sein;
- es müssen mindestens 260 Wochenbeiträge nachgewiesen werden, d. h. 5 Beitrags- und Versicherungsjahre, wovon 156 Wochenbeiträge (= 3 Beitrags- und Versicherungsjahre) in den letzten 5 Jahren vor Einreichdatum des Antrags aufscheinen müssen.
Die Einstellung der Erwerbstätigkeit ist dabei nicht erforderlich.
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