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Wofür interessieren Sie sich?
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Wem steht es zu?

Anrecht auf das ordentliche Invalidengeld haben:

  • Arbeitnehmer;
  • Selbstständige (Handwerker, Kaufleute, Landwirte, Pächter und Halbpächter);
  • jene, die bei einem Ersatz- und Ergänzungsfonds der Allgemeinen Pflichtversicherung eingetragen sind.

Voraussetzungen

  • es muss eine um mehr als zwei Drittel geminderte Erwerbsfähigkeit vorhanden sein;
  • es müssen mindestens 260 Wochenbeiträge nachgewiesen werden, d. h. 5 Beitrags- und Versicherungsjahre, wovon 156 Wochenbeiträge (= 3 Beitrags- und Versicherungsjahre) in den letzten 5 Jahren vor Einreichdatum des Antrags aufscheinen müssen.

Die Einstellung der Erwerbstätigkeit ist dabei nicht erforderlich.

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Headset vor Telefon auf einem Bürorahmen