Menü close
Wofür interessieren Sie sich?
DE

Die Hinterbliebenenrente

Entschädigung im Todesfall

Entschädigung im Todesfall

Falls der verstorbene Erwerbstätige zum 31.12.1995 versichert war und bei seinem Ableben noch nicht die erforderlichen Voraussetzungen erreicht hatte, kann der Hinterbliebene für dessen Tod eine Entschädigung beantragen, wenn:

  • der Erwerbstätige verstarb, ohne die Rente zu beziehen;
  • keiner der Hinterbliebenen auf die indirekte Rente Anrecht hat, da nicht die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erreicht wurden;
  • in den letzten 5 Jahren vor dem Tod mindestens ein Beitragsjahr entrichtet wurde.

Diese Entschädigung kann innerhalb eines Jahres nach dem Tod des Versicherten beantragt werden.

Von den Vorteilen für lvh-Mitglieder profitieren
Noch offene Fragen?

Keine Sorge: Kontaktieren Sie uns einfach.
Wir sind gerne für Sie da!

1
/
1
Headset vor Telefon auf einem Bürorahmen