Wann steht diese Leistung zu?
Die Arbeitsunfähigkeitsrente beginnt ab dem ersten Tag des Folgemonats nach Einreichdatum des Antrags, sofern sämtliche verwaltungsmäßige und sanitäre Voraussetzungen gegeben sind.
Die Arbeitsunfähigkeitsrente kann einer Revision unterliegen.
Noch offene Fragen?
Keine Sorge: Kontaktieren Sie uns einfach.
Wir sind gerne für Sie da!
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