Leistungsausmaß
Zur Bestimmung des Rentenbetrages wird eines der folgenden Berechnungssysteme angewandt:
- das gemischte System (lohn- und beitragsbezogen);
- das beitragsbezogene System, sofern der Versicherte erst nach dem 31.12.1995 zu arbeiten begonnen hat.
Das angereifte Beitragsalter wird um die Wochenbeiträge angehoben (max. 2.080 Wochenbeiträge), die dem oder der Versicherten bis Vollendung des 60. Lebensjahres zum Rentenantritt fehlen, wobei dies nach Einführung des beitragsbezogenen Systems für das nach dem 1.1.2012 angereifte Beitragsalter gilt.
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