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Der Antrag

Der Antrag ist ausschließlich telematisch über einen der folgenden Kanäle zu übermitteln:

  • es muss eine absolute und dauerhafte Unfähigkeit bestehen, jede Art von Arbeitstätigkeit zu verrichten, aufgrund psycho-physischer Beeinträchtigungen bzw. Einschränkungen;
  • es müssen mindestens 260 Wochenbeiträge nachgewiesen werden, d.h. 5 Beitrags- und Versicherungsjahre, wovon 156 Wochenbeiträge (= 3 Beitrags- und Versicherungsjahre) in den letzten 5 Jahren vor Einreichdatum des Antrags aufscheinen müssen.

Zudem sind folgende Voraussetzungen notwendig:

  • über das Web - über die Online-Dienste unseres Internetportals, zu denen der Bürger mittels PIN Zugang hat;
  • über die Patronatsstellen bzw. Intermediäre – anhand der von Ihnen gebotenen telematischen Dienste.

Dem Antrag müssen die ärztlichen Unterlagen beigelegt werden (Formblatt SS3).

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Headset vor Telefon auf einem Bürorahmen