Der Antrag
Der Antrag ist ausschließlich telematisch über einen der folgenden Kanäle zu übermitteln:
- es muss eine absolute und dauerhafte Unfähigkeit bestehen, jede Art von Arbeitstätigkeit zu verrichten, aufgrund psycho-physischer Beeinträchtigungen bzw. Einschränkungen;
- es müssen mindestens 260 Wochenbeiträge nachgewiesen werden, d.h. 5 Beitrags- und Versicherungsjahre, wovon 156 Wochenbeiträge (= 3 Beitrags- und Versicherungsjahre) in den letzten 5 Jahren vor Einreichdatum des Antrags aufscheinen müssen.
Zudem sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- über das Web - über die Online-Dienste unseres Internetportals, zu denen der Bürger mittels PIN Zugang hat;
- über die Patronatsstellen bzw. Intermediäre – anhand der von Ihnen gebotenen telematischen Dienste.
Dem Antrag müssen die ärztlichen Unterlagen beigelegt werden (Formblatt SS3).
Noch offene Fragen?
Keine Sorge: Kontaktieren Sie uns einfach.
Wir sind gerne für Sie da!
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