Wann steht es zu?
Das Sozialgeld steht ab dem 1. Tag des Folgemonats ab Einreichdatum des Antrags zu, sofern sämtliche gesetzliche Voraussetzungen erfüllt werden (Alter, Staatsbürgerschaft, tatsächlicher Wohnsitz, ständiger Aufenthalt in Italien, Einkommensvoraussetzung).
Noch offene Fragen?
Keine Sorge: Kontaktieren Sie uns einfach.
Wir sind gerne für Sie da!
1
/
1
