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Wann steht es zu?

Das Sozialgeld steht ab dem 1. Tag des Folgemonats ab Einreichdatum des Antrags zu, sofern sämtliche gesetzliche Voraussetzungen erfüllt werden (Alter, Staatsbürgerschaft, tatsächlicher Wohnsitz, ständiger Aufenthalt in Italien, Einkommensvoraussetzung).

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Headset vor Telefon auf einem Bürorahmen